Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Dämmung der Kellerdecke bleibt freiwillig

EnEV 2014 fordert Dämmung im obersten Geschoss

Dächer oder oberste Geschossdecken müssen bis 2015 besser gedämmt sein. © B. Baumann

Die EnEV 2014 verpflichtet zur nachträglichen Dämmung der obersten Geschossdecke bis 2015. Ausnahmen gibt es für selbst genutzte Häuser.

Müssen nach der neuen EnEV 2014 Dächer und Kellerdecken gedämmt werden? Noch herrscht Unsicherheit, das zeigen Zuschriften unserer Leser. Zur Dämmung der obersten Geschossdecke gibt es in der EnEV eine klare Anforderung, die Dämmung der Kellerdecke bleibt freiwillig.

Bei der Dämmung von Dächern sieht die EnEV 2014 eine Nachrüstpflicht für die oberste Geschossdecke vor. Sie definiert die Pflicht zum Dämmen, im Gegensatz zur Vorgängerversion, nun allein über den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 als unbedingte Anforderung. Die betrifft nicht nur die Dämmung gegen Auskühlung, sondern auch den Schutz vor sommerlicher Überhitzung. Nach einer Übergangsfrist muss diese Anforderung erfüllt sein. Diese Frist läuft noch bis 31. Dezember 2015. Sie gilt nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn eine Wohnung vom spätestens 1. Februar 2002 an selbst genutzt wurde. Ausnahmen gibt es auch dann, wenn die Maßnahme nicht wirtschaftlich ist.

Bei den Kellerdecken ist das anders. Hier macht eine Dämmung zwar häufig Sinn, ist aber nicht Vorschrift. Achim Fischer, Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen spricht von einer je Gebäude möglichen Gesamtenergieersparnis von rund fünf bis sieben Prozent.

Wenn man die Kellerdecke anfasse, sollte man das richtig machen, sagt Arnold Drewer, Geschäftsführer des Privatwirtschaftlichen Instituts für preisoptimierte energetische Gebäudemodernisierung (IpeG). Für gerade Kellerdecken mit wenigen Rohrleitungen bieten sich Dämmplatten an. "Allerdings muss die Decke möglichst eben sein, sonst können zwischen dem Dämmstoff und der Decke Lufthinterströmungen entstehen, die zu Wärmeverlusten führen", erklärt Fischer. Drewer empfiehlt, Platten aus Polyurethan oder Phenolharz zu verwenden. "Aufgrund ihrer hervorragenden Wärmeleitfähigkeit können sie in geringer Dicke verarbeitet werden." Im Heizungskeller und bei Fluchtwegen in Mehrfamilienhäusern dürfen keine brennbaren Stoffe verwendet werden, betont Fischer. Dort sind Platten aus Steinwolle eine gute Alternative. "Heizungs- und Warmwasserrohre sollten gut eingepackt werden", erklärt Fischer. "Gasleitungen würde ich aus Sicherheitsgründen freilassen."

Unabhängig von Methode und Material gibt es zwei Fehler, die Experten häufig beobachten. Zum einen sollte nicht nur die Decke gedämmt, sondern die Dämmung 50 Zentimeter von der Decke an den Wänden nach unten gezogen werden. Sonst entstehen Wärmebrücken. Zum anderen sollten Hausbesitzer bedenken, ob künftig Veränderungen oder Baumaßnahmen anstehen. Sie sollten deshalb den Verlauf von Rohren und Leitungen vermessen und am besten auch fotografieren. 117pgl

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Kommentare (2)

  1. Arnold Drewer
    at 27.05.2014
    Lt. DIBt braucht eine Decke, die den Mindest-Wärmeschutz nach DIN 4108-2 aufweist, nicht mehr gedämmt werden. Und Holzbalkendecken aller Baualtersklassen auch nicht. Das würde bedeuten: eigentlich muss man gar nichts tun. Bundesweit.
    Stattdessen haben wir berechnet:
    Wenn alle deutschen Decken (100 Mio m².)von 0,8 W/m²K auf einen U-Wert von 0,1 W/m²K (Passivhaus-Standard) gebracht werden würden, könnte man 540 Mio € Heizkosten und 2 Mio to CO2 pro Jahr einsparen. Bei einem Invest von 2,5 Mrd. Euro. ROI: ca. 5 Jahre.
    Fazit:
    Das DIBt behindert die Energiewende!
  2. Heinz
    at 31.12.2014
    CO2 kann sparen wer will, vor allem die Grünen.

    Was soll ich nun mit diesen Informationen anfangen? Wieviel W/m2K sind denn nun Vorschrift? Wer prüft das nach? Welche Messmethoduk?

    Nur Müll wir von diesen Politikern fabriziert. Nach den ersten Stromausfällen wird es in vielen Haushalten sehr kalt. Stromkosten jedes Jahr min. 5% mehr. Tolle Energiewende.

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