Die Bundesregierung hat dem Entwurf der Energieeinsparverordnung einschließlich der Änderungsvorgaben des Bundesrats zugestimmt. Damit stehen nun alle Inhalte der EnEV 2009 fest. Sie kann voraussichtlich im Oktober 2009 in Kraft treten. Wesentliche Änderungen im Vergleich zur derzeit gültigen Verordnung EnEV 2007 sind die Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen, die Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude, ein neues Bilanzierungsverfahren für Wohngebäude, die Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen sowie ein stärkerer Vollzug der in der EnEV vorgeschriebenen Maßnahmen. pgl