Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Angaben zu VOC in der CE-Kennzeichnung für einige Bauprodukte verpflichtend

Einheitliche Deklaration für Schadstoffe fehlt

Um zuverlässige Angaben zu Schadstoffemissionen aus Bauprodukten machen zu können, sind validierte Prüfverfahren als auch qualifizierte Prüfstellen erforderlich. Erste europäische Prüfverfahren liegen seit einiger Zeit vor. Inzwischen gibt es auch erste Prüflabore dafür.

Um eine Qualität der Innenraumluft, die den Mindestanforderungen entspricht, anstreben zu können, benötigen Planer zuverlässige Angaben zu den Emissionen aus allen verwendeten Bauprodukten. Damit Angaben zwischen verschiedenen Produkten vergleichbar sind, sollten sie auf demselben Prüfverfahren basieren. War es bisher nicht möglich, Informationen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz mit der CE-Kennzeichnung abzudecken, sind inzwischen mehrere Prüfverfahren für Emissionen aus Bauprodukten als Europäische Technische Spezifikation (CEN/TS) und ein erstes als Europäische Norm (EN) erschienen. Sie  können in Europäischen Normen für Bauprodukte oder in Europäischen Technischen Bewertungen für Bauprodukte Anwendung finden.

Für die Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten in die Innenraumluft gibt es seit Ende 2013 eine Prüfmethode DIN CEN/TS 16516, die inzwischen in eine Europäische Norm DIN EN 16516 überführt wurde. Diese Prüfmethode dient dazu, verbindliche VOC-Prüfungen in den Mitgliedstaaten der EU zu vereinheitlichen und Angaben zu VOC-Emissionen im Kontext der CE-Kennzeichnung zu ermöglichen. Sie eignet sich zum Nachweis von freiwilligen Kriterien beispielsweise in Umweltzeichen oder zu neutralen Angaben zum Emissionsverhalten bei Umweltdeklarationen (EPDs).

Einige Prüflabore sind anerkannt

Für dieses Verfahren hat die Europäische Kommission im Jahr 2016 einige Prüflabore anerkannt, die nach EU-Kriterien den Status einer notifizierten Stelle für Prüfungen nach CEN/TS 16516/ EN 16516 bekommen haben. Diese Prüflabore können alle Bauprodukthersteller beauftragen, die europäisch anerkannte Prüfergebnisse für ihr Produkt benötigen.

Noch fehlt aber die Festlegung eines einheitlichen Deklarationsformats für die Angaben zu VOC-Emissionen in der CE-Kennzeichnung der Bauprodukte und in der dazugehörigen Leistungserklärung. Die EU Kommission prüft derzeit, ob sie Klassen zur Deklaration der VOC-Emissionen festlegen wird. Falls sie keine festlegt, können Bauprodukthersteller Angaben zu den gemessenen Einzelstoffen als deklarierte Werte machen.

Das Umweltbundesamt empfiehlt Herstellern von Bauprodukten, die VOC freisetzen, die DIN EN 16516 in ihren Produktspezifikationen umzusetzen. Seit diesem Jahr sind Angaben zu VOC in der CE-Kennzeichnung auf der Grundlage von Normungsaufträgen der Europäischen Kommission für eine Reihe von Bauprodukten verpflichtend.

Planer brauchen Informationen zum Auslaugverhalten

Um sicherzustellen, dass Schadstoffauslaugung aus Bauwerken die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Umweltqualitätsziele nicht gefährdet, benötigen Planer zudem Informationen zum Auslaugverhalten von Bauprodukten. Bisher sind Informationen über die in Bauprodukten enthaltenen gefährlichen Stoffe und ihre Freisetzung nur selten verfügbar. Dies liegt zum einen Teil daran, dass geeignete, allgemein anerkannte Prüfmethoden erst seit relativ kurzer Zeit vorhanden sind zum anderen Teil daran, dass verbindliche Informationspflichten bis heute fehlen.

Einer der wichtigsten Voraussetzungen, um zuverlässige und vergleichbare Informationen zur Auslaugung von gefährlichen Stoffen aus Bauprodukten verfügbar zu machen, liegt seit Ende 2014 vor. Die Prüfmethode DIN CEN/TS 16637-2 gilt für alle monolithischen, plattenartigen und bahnenartigen Bauprodukte. Ein für körnige Bauprodukte geeignetes Verfahren ist im Dezember 2016 als CEN/TS 16637-3 erschienen. 

Angaben zum Auslaugverhalten in der CE-Kennzeichnung werden erst verpflichtend, wenn die benötigte Methode als EN vorliegt. Bis dahin empfiehlt das Umweltbundesamt, die Oberflächenauslaugprüfung und den Säulentest freiwillig zu nutzen. Insbesondere bei EPDs wären nach CEN/TS 16637-2 oder nach CEN/TS 16637-3 deklarierte Werte zur Freisetzung der für das Produkt relevanten gefährlichen Stoffe eine wichtige und wertvolle Ergänzung.  Quelle: UBA / al

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.