Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Sanierungsförderungen des Bundes

Diese Änderungen sind 2023 in Kraft getreten

Im Jahr 2023 sind zahlreiche Änderungen bei der Sanierungsförderung in Kraft getreten. Foto: Zukunft Altbau

Am 1. Januar 2023 sind zahlreiche Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Im Rahmen der Bundesförderung erhalten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer Zuschüsse und Kredite für energetische Sanierungsmaßnahmen am Haus. Künftig werden die Materialkosten von Eigenleistungen bezuschusst.

Wer in Eigenregie energetisch saniert, kann ab sofort Zuschüsse beantragen. „Als Beispiel für eine gut durchführbare Eigenleistung gilt die Dämmung der Kellerdecke“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Auch die Dämmung der obersten Geschossdecke ist oft selbst durchführbar.“

Wer selbst saniert, erhält Fördergeld – unter bestimmten Bedingungen

Der Staat übernimmt bei einer Eigenleistung an der Gebäudehülle seit Anfang des Jahres bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Finanziell gefördert werden nur Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Verbindung stehen. Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten oder ein Fachbetrieb müssen die fachgerechte Durchführung sowie die korrekte Auflistung der Materialkosten bestätigen.

Wichtig ist auch: Auf den Rechnungen muss der Name des Antragstellers oder der Antragstellerin stehen. Sie dürfen ausschließlich förderfähige Posten enthalten, eine Barzahlung der Rechnungen ist nicht zulässig.

Der Zuschuss für Eigenleistungen gilt für alle förderfähigen Sanierungsmaßnahmen, also auch für den hoch geförderten Heizungstausch. Hier gibt es bis zu 40 Prozent Förderung. „Ohne entsprechende Fachkenntnisse ist der Heizungstausch in Eigenregie jedoch nicht empfehlenswert“, sagt Hettler. „Dies sollten nur Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer machen, die eine entsprechende Ausbildung haben und etwa in einem Heizungsfachbetrieb arbeiten.“

Förderung von Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen

Bei Einzelmaßnahmen liegt der Förderbetrag weiterhin in der Regel bei 15 bis 20 Prozent. Diese Sätze gelten für Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke sowie für neue Fenster und Lüftungsanlagen. Beim Heizungstausch gibt es zwischen zehn und 40 Prozent Förderung – der Fördersatz ist abhängig von der Art des alten Heizkessels und der neuen Heizungstechnik. Ein Beispiel: Für eine Erdwärmepumpe sind bis zu 40 Prozent Zuschuss möglich, wenn sie eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzt.

Bei der Förderung von neuen Heizungen sind die technischen Anforderungen zum Jahreswechsel gestiegen: In geförderten Effizienzhäusern dürfen neu installierte Biomasseanlagen nur dann eingesetzt werden, wenn sie einen Feinstaubausstoß von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter nicht überschreiten. Dies entspricht dem Anforderungswert für den bisherigen Innovationsbonus bei der Förderung von Einzelmaßnahmen. Die im Regelfall mit 20 Prozent geförderten Biomasseheizungen können zudem nur noch gefördert werden, wenn sie etwa mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe kombiniert werden.

Ab Januar 2024 gelten bei geförderten Effizienzhäusern mit Luft-Wasser-Wärmepumpen verschärfte Anforderungen an die Geräuschemissionen des Außengeräts. Sie müssen mindestens fünf Dezibel niedriger sein als nach der EU-Ökodesign-Verordnung vorgegeben. Ab 1. Januar 2026 soll die Differenz auf zehn Dezibel steigen. Ab 2028 dürfen in Wärmepumpen außerdem ausschließlich natürliche Kältemittel einsetzt werden.

Gelder für Komplettsanierungen

Bei Gesamtsanierungen bietet der Bund seit Anfang des Jahres eine Förderung in Höhe von 5 bis 45 Prozent – zusätzlich gibt es eine Zinsvergünstigung in einer Größenordnung von 15 Prozent. „Ein Grund für die bessere Förderung ist der höhere Worst-Performing-Building-Bonus“, erklärt Hettler. „Diesen Bonus gibt es für bislang weitgehend unsanierte Gebäude, die im Energieausweis in die Effizienzklasse H eingeordnet sind.“ Er wurde von fünf auf zehn Prozentpunkte angehoben. Eine weitere Verbesserung gibt es für Wohngebäude, die seriell saniert werden. Der Bonus „Serielle Sanierung“ in Höhe von 15 Prozentpunkten kann bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 oder 40 zusätzlich in Anspruch genommen werden. Dabei gelten spezielle Bedingungen, etwa die Nutzung von automatisiert vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen. Die serielle Sanierung eignet sich insbesondere für mehrere baugleiche Wohngebäude.

Zu beachten gilt: Eine Effizienzhaus-Förderung mit der attraktiven Einzelmaßnahmenförderung Heizungstausch zu kombinieren, ist nur noch bei einer eindeutigen zeitlichen Trennung der Maßnahmen möglich. Waren die förderfähigen Kosten einer umfassenden Sanierung schon aufgebraucht, konnte man bisher den Heizungstausch problemlos über die Einzelmaßnahmenförderung bezuschussen lassen. Wer ab sofort mit Einzelmaßnahmen startet und dafür Fördergelder bezieht, muss diese nun zuerst abschließen und kann erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Effizienzhaus-Förderung beantragen.

Anträge bei BAFA und KfW stellen

Anträge für die Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen müssen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beim Bundesamt BAFA einreichen. Anträge für Kredite mit Tilgungszuschuss bei umfassenden Sanierungen zum Effizienzhaus wickelt die Förderbank KfW ab. Die Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden, ansonsten gibt es keine Förderung.

Quelle: Zukunft Altbau

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