Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Entwurf passt auf drei Seiten und zielt auf CO2-Emissionen ab

DGNB entwickelt Gebäudeenergiegesetz

Wenn sie nicht Gesetze entwirft, vergibt die DGNB Zertifikate für nachhaltiges Bauen nach einem System mit umfangreichen Kriterien. © DGNB

Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat eine auf drei Seiten komprimierte Alternative zum 2017 von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht. Das Gebäude-Emissions-Gesetz 2050 (GEG 2050) soll als Diskussionsgrundlage dienen, um ein wirkungsvolles, einfaches und verständliches Instrument zum Erreichen der Klimaschutzziele zu entwickeln.

Zu den Kernforderungen zählt, dass die CO2-Emissionen eines Gebäudes zur Zielgröße werden und die Bewertung nicht wie zurzeit über virtuelle Referenzgebäude, sondern anhand absoluter Grenzwerte erfolgt. Zudem ist bei Nichterfüllung der Zielwerte eine CO2-Abgabe zu leisten.

"Es darf nach der langwierigen Phase der Regierungsbildung nicht noch mehr wertvolle Zeit verloren gehen", sagt DGNB Präsident Alexander Rudolphi. Das würde passieren, wenn der bisherige GEG-Entwurf die Basis weiterer Debatten ist und wir anhand einer umständlichen und unverständlichen EnEV-Novellierung auf 150 Seiten am Ziel vorbei diskutieren." Der 2017 vorgestellte Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes sei kein wirksames Instrument zum Erreichen der Klimaschutzziele.

Nach Auffassung der DGNB braucht es ein Gesetz, das heute die richtigen Ziele und Leitlinien setzt, damit der gesamte Gebäudebestand und alle neuen Gebäude den Klimaschutzzielen gerecht geplant, errichtet, saniert und betrieben werden. Dass dies möglich ist, zeigt der jetzt von der DGNB veröffentlichte Vorschlag eines GEG 2050. Dieser ist bewusst einfach und zielorientiert formuliert und als Diskussionsbeitrag zu verstehen, um deutlich zu machen, dass sich die bestehende Gesetzgebung von den wirklichen Herausforderungen zu weit entfernt hat.

Es ist zudem ein Statement, dass sich ein zukunftsfähiges Gesetz, das unverändert bis 2050 gültig ist, bereits heute formulieren lässt. Dabei bezieht sich das GEG 2050 direkt auf die kritische Umweltbelastung, nämlich die CO2-Konzentration in der Atmosphäre. Nur damit lassen sich nach Einschätzung der DGNB die Klimabeschlüsse der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der deutschen Energiewende umsetzen. Die bisherige Steuerungsgröße "Energieverbrauch von Gebäuden" erachtet die DGNB als ungeeignet. Zudem muss die Grundlage aller Bewertungen, Vorgaben und Steuerungsmechanismen auf real gemessenen Verbrauchsdaten basieren.

"Wichtig ist, dass wir anfangen, vom Ziel her zu denken, also vom emissionsfreien Gebäudebestand 2050", sagt Christine Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand der DGNB. "Von dieser absoluten Größe muss für jedes Gebäude ein individueller Klimaschutzfahrplan vorliegen. Dieser definiert die jährlichen CO2-Emissions-Grenzwerte gebäudeweise."

Als hätten es Union und SPD geahnt, haben sie in den Entwurf des Koalitionsvertrags bereits einen Passus zu CO2-Emssionen als Zielgröße geschrieben: "Mögliche Vorteile einer Umstellung künftiger gesetzlicher Anforderungen auf die CO2-Emissionen werden wir prüfen. Die mögliche Umstellung soll spätestens bis zum 1. Januar 2023 eingeführt werden." Quelle: DGNB / sue

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