Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Regierungskoalition will Gesetzesentwurf noch 2010 vorlegen

Debatte um Novelle des Mietrechts ist in Bewegung

Umlage nach Sanierung bleibt politisch umstritten. Bild: Bodem

Die Regierungskoalition erwartet einen ersten Entwurf für eine Mietrechtsnovelle noch 2010. Die Berliner SPD-Stadtentwicklungssenatorin will über den Bundesrat Druck entfalten.

Im Koalitionsvertrag haben sich FDP und CDU auch auf Änderungen des Mietrechts geeinigt. Bislang stand das Thema nicht besonders weit oben auf der Agenda. Nun scheint es Bewegung zu geben.

"Die FDP hat erste Gespräche mit ihrem Koalitionspartner und Vertretern des zuständigen Bundesjustizministeriums zu den geplanten Änderungen im Mietrecht geführt", berichtet Stephan Thomae von der FDP gegenüber EnBauSa.de. Er sitzt für die Liberalen im Rechtsausschuss des Bundestags. Die genaue Ausgestaltung der Novellierung wird derzeit aber noch verhandelt. "Ein erster Gesetzesentwurf wird noch im Laufe dieses Jahres erwartet", berichtet Thomae.

Für die SPD hat die Berliner Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer das Heft in die Hand genommen. Vermieter sollen nach einer Modernisierung von Wohnraum nur noch neun statt elf Prozent der Kosten auf die Miete umlegen können. Außerdem soll es eine stärkere Begrenzung für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen geben. Während Vermieter die Kaltmiete derzeit in drei Jahren um bis zu 20 Prozent erhöhen können, will Junge-Reyer den Spielraum auf 15 Prozent in vier Jahren beschränken.

Der Partei "Die Linke" geht Junge-Reyers Vorstoß nicht weit genug. "Der Schritt der Frau Junge-Reyer ist ein zögerlicher Schritt in die richtige Richtung", kommentiert Heidi Bluhm für ihre Fraktion.  Aus ihrer Sicht ist die Tatsache, dass die Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen für viele zum Problem wurde, weniger ein Problem des Mietrechts als vielmehr der Finanzierung. "Nicht der Mietminderungsanspruch erschwert die Sanierung, sondern der Zugang zu Fördermitteln und Krediten", sagt Bluhm.

Es sei nicht gerechtfertigt, dass Mieterinnen und Mieter eine Modernisierungsmaßnahme für den Rest ihrer Mietzeit bezahlen müssen, obwohl sie bei einer elfprozentigen Umlage nach neun Jahren abgegolten wäre. Als positives Beispiel nennt Bluhm die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern. "Diese Unternehmen haben in den letzten Jahren fast 80 Prozent ihrer Bestände energetisch saniert. Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln blieben die Mieten erschwinglich für die Bewohnerinnen und Bewohner."

Die Linken wollen eine Begrenzung der Modernisierungsumlage auf fünf Prozent und setzen sich zudem dafür ein, dass Vermietern "ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel für die Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen gewährt" wird.

Auf wenig Begeisterung stößt der Vorstoß von Junge-Reyer bei den Parteien der Regierungskoalition. Die FDP wolle die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen Vorteil von Eigentümern und Mietern senken und so den Anreiz für eine klimafreundliche Erneuerung des Gebäudestandes erhöhen, sagt Thomae. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen und zu denen die Vermieter gesetzlich verpflichtet sind, seien zu dulden und sollen nicht zur Mietminderung berechtigen. "Vor diesem Hintergrund entspricht der Vorstoß von Frau Junge-Reyer nicht der Beschlusslage der FDP", sagt er.

Die CDU/CSU-Fraktion lehnt den Vorschlag der Berliner Bausenatorin, die der Umlage der Sanierungskosten auf die Mieter von derzeit elf auf neun Prozent zu reduzieren ab, so Gero Storjohann, der in der Fraktion für Fragen des Mietrechts verantwortlich ist. Pia Grund-Ludwig

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