Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Überschreiten der Grundstücksgrenze ist meist verboten

Dämmung darf den Nachbarn nicht tangieren

Dämmung darf die Grenze zum Nachbarn nicht überschreiten. Bild Sto

Dämmung darf die Grenze zum Nachbargrundstück nicht überschreiten. Das gilt in fast allen Ländern, nur Hessen und Bremen regeln das anders.

In den 50er und 60er Jahren sind viele Reihenhaussiedlungen entstanden, die jetzt zur Sanierung anstehen. Vor allem bei der Wärmedämmung ist das manchmal kompliziert, weil effektive Dämmpakete an Dach oder Fassade auch den Nachbarn tangieren können. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Wärmedämmung nicht auf das Nachbargrundstück ragen darf, berichtet die ARGE Baurecht.

Bei freistehenden Häusern ist die Wärmedämmung in der Regel kein Problem. Sie lassen sich problemlos in Dämmpakete einhüllen, ohne dass Nachbarn tangiert werden. Anders ist dies bei Reihenhaussiedlungen. Diese stehen teilweise etwas versetzt, dicke Dämmpakete würden dann bereits das Grundstück des Nachbarn touchieren. Ob dies erlaubt ist, hänge am Landesrecht und werde deshalb auch sehr unterschiedlich geregelt, schränkt Kai Warnecke, stellvertretender Generalsekretär des Hausbesitzerverbands "Haus und Grund" die Allgemeingültigkeit des Karlsruher Urteils ein. Das bezog sich auf das Landesrecht Baden-Württemberg.

In den meisten Bundesländern seien die gesetzlichen Regelungen aber ähnlich, betont Warnecke. Allerdings gibt es eine Einschränkung, so Warnecke weiter:  "In Hessen und Bremen gibt es andere gesetzliche Regelungen. Dort ist Dämmung auch bei Überschreiten der Grundstücksgrenze vom Nachbarn zu dulden". Für alle anderen Länder gilt: "Wer Wärmedämmung anbringen will und dabei die Grundstücksgrenze überschreitet, muss sich mit dem Nachbarn einigen, es gibt keine Handhabe, das anders durchzusetzen."

Auch bei Doppelhaushälften, bei denen die Dämmung einer Hälfte erfolgt, ist dies über die Grundstücksgrenze hinaus nur mit Zustimmung des Nachbarn möglich. Warnecke geht in diesem Fall sogar noch weiter: "Bei einer Doppelhaushälfte ist es besser, das gemeinsam zu machen, das sieht man aber dennoch selten." Das bestätigen auch Untersuchungen des IWU. Die haben für Doppelhäuser belegt, dass die Dämmung dann am effektivsten ist, wenn sie mindestens 50 Zentimeter auch am Nachbarhaus angebracht wird. Das wird in der Regel nur dann möglich sein, wenn gemeinsam gedämmt wird.

Ein Hindernis ist in solchen Fällen oft die Dämmstoffdicke. Da ist aber im Moment einiges in Bewegung. Alle Hersteller haben in den vergangenen Monaten signifikante Verbesserungen bei der Wärmeleitfähigkeit ihrer Produkte angekündigt. Das bedeutet, dass mit weniger dicker Dämmung mehr Wirkung erreicht wird. Auch völlig neue Produkte, die von vornherein weniger auftragen wie Resolhartschaum, sind auf dem Markt. Allerdings sind effektive dünne Dämmstoffe noch relativ teuer, das wird sich aber in den nächsten Jahren ändern.

Bei der Dämmung handelt es sich, so die ARGE Baurecht, nicht um so genannte untergeordnete Bauteile wie Simsen oder Fensterbänke. Die müsste der Nachbar dulden. Sanierungswillige Hausbesitzer sollten versuchen, sich mit ihren Nachbarn zu einigen. Ist beim Nachbar ausreichend Platz auf dem Grundstück, lasse sich möglicherweise eine Grenzregelung aushandeln, so die ARGE Baurecht. Deren Experten raten zudem, die ausgehandelte Vereinbarung unbedingt schriftlich zu formulieren und sogar ins Grundbuch eintragen zu lassen, damit sich auch spätere Grundstückseigentümer noch daran halten müssen. pgl

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