Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Bauaufsichtliche Zulassung liegt jetzt vor

Dämmung auf Holzwollplatten wird möglich

Sto hat die bauaufsichtliche Zulassung für ein Verfahren erhalten, bei dem bestehende Konstruktionen aus Holzwolle-Leichtbauplatten mit neuem Dämmstoff aufgedoppelt werden dürfen.

Aufdoppeln als Alternative zu Abriss der alten Dämmung und anschließender Neudämmung ist jetzt auch bei Gebäuden möglich, die mit Holzwolle-Leichtbauplatten verkleidet sind. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erweiterte die Zulassung für Wärmedämmverbundsysteme von Sto für diesen Untergrund. Als Dämmstoff stehen Polystyrol oder Steinwolle zur Verfügung.

Im Gebäudebestand sind Holzwolle-Leichtbauplatten als Putzträger oder zur Beplankung im Außenbereich vor allem im Mietwohnungsbau bei mehrgeschossigen Gebäuden weit verbreitet. Aufgrund der Zusatzstoffe sind diese Platten kein gewöhnlicher Bauschutt, ihre Entsorgung  ist daher teuer. Durch Dämmen direkt auf die vorhandene Bausubstanz entfallen der Rückbau und die aufwändige Ent­sorgung der Leichtbauplatten. Zugleich können die Dämmstoffe effizienter verbaut werden, da die alte Bausubstanz erhalten bleibt.

Als bislang einziger Hersteller bietet Sto jetzt bauaufsicht­lich zugelassene Wärmedämmverbundsysteme zum Aufdoppeln auf einen Untergrund aus Holzwolle-Leicht­bauplatten. Da die Zulassung sowohl für Polystyrol- als auch für Steinwolledämmung gilt, sind Aufdopplungen auch bei hohen Brandschutzanforderungen möglich – beispielsweise bei Gebäuden, die über die Hochhausgrenze hinaus ragen. Ein­zige Voraussetzung ist die ausreichende Tragfähigkeit des Untergrundes. 117pgl

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