Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Darin wurde die deutsche Praxis, Baustoffe mit dem sogenannten Ü-Zeichen zuzulassen, als wettbewerbswidrig eingestuft. Nun müssen alle europaweit gehandelten Bauprodukte eine CE-Kennzeichnung haben. Nach den Dämmstoffen werden auch Gips und Vollholz von der Neuregelung betroffen sein.
Das Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP hatte bereits 2011 die Emissionen von VOC und VVOV (very volatile organic compounds) aus konventionellen Dämmstoffen und solchen aus nachwachsenden Rohstoffen untersucht. Laut der Studie sind konventionelle Dämmstoffe inzwischen weitgehend emissionsoptimiert. Dämmstoffe aus Mineralfasern zeigen in erster Linie VVOC-Emissionen in Form von Formaldehyd, die aber das Kriterium von weniger als 0,1 Teilchen pro einer Million einhalten. Polystyrol-basierte Dämmstoffe weisen Emissionen im VVOC-Bereich auf, die vom eingesetzten Treibmittel Pentan stammen. Außerdem konnten Styrol, Ethylbenzol und Acetophenon gefunden werden.
"Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sind von ihrer Zusammensetzung her variabler. Das heißt, Wachstums-, Ernte- und Trocknungsbedingungen können das Ausmaß und die Zusammensetzung der Emissionen deutlich beeinflussen", schreibt das IBP. Bei Dämmstoffen aus recycelter Zellulose hat die Zusammensetzung des verwendeten Ausgangsmaterials einen deutlichen Einfluss auf das Ausmaß der VOC-Emissionen. Die Streubreite der Emissionsraten sei bei Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen höher.
Zur Deklarationspflicht nach DIN 16516 hat das Sentinel Haus Institut ein Hintergrundpapier erstellt, das kostenpflichtig zu beziehen ist bei bauer@sentinel-haus.eu. Es umfasst drei Seiten und kostet 85 Euro plus Mehrwertsteuer. Das Umweltbundesamt hat mehrere Themenseiten zu Prüfverfahren für Emissionen aus Bauprodukten zusammengestellt. Quelle: Sentinel Haus Institut / /UBA / Fraunhofer IBP / sue