"Da die Frage der Widerstandskraft einer Dämmung gegen Bewitterung auch für Kerndämmungen von Bedeutung ist, haben wir die TU Berlin gebeten, auch das Verhalten der ‚Kernrock‘ und der ‚RP-KD 035 VS‘ bei Bewitterung zu bewerten", berichtet Sascha Karallus, der verantwortliche Produktmanager bei der Deutschen Rockwool.
Ein zweischaliges Mauerwerk wird entweder mit oder ohne Luftschicht zwischen Innen- und Außenschale erstellt. In beiden Fällen ist die sogenannte Kerndämmung nach Fertigstellung durch das Verblendmauerwerk geschützt. Ob es bei untypisch langer freier Bewitterung zu einer Beschädigung an einem Baustoff kommt, hängt entscheidend von dessen Materialeigenschaften ab.
Über einen Zyklus von drei Monaten wurden von der TU Berlin testweise Flächen ohne Bekleidung geprüft, die mit "Fixrock 033"- beziehungweise "Fixrock 035"-Dämmplatten von Rockwool gedämmt wurden. Die Simulation der witterungsbedingten Einwirkungen erfolgte hinsichtlich Schlagregen, Sonnen-/UVA-Einstrahlung, Windanströmung und hygrothermischer Einflüsse. Letztere entstehen durch den Wechsel von Hitze-Regen-Zyklen mit Wärme-Kälte-Zyklen. "Der Versuchsaufbau wurde von der TU Berlin konzipiert und hat sich dabei an anerkannten Zertifizierungsprogrammen und europäischen Leitlinien orientiert," erläutert Karallus. "Das Temperaturspektrum lag zwischen -20 °C und +50 °C und es wurden Windstärken bis 9 Bft simuliert. Lediglich extreme singuläre Wettersituationen wie zum Beispiel Tornados konnten in der Prüfsituation nicht abgebildet werden."
Die Bewertung nach dreimonatiger Bewitterung erfolgte sowohl durch visuelle Überprüfung und Messung der Dimensionen Länge, Breite, Dicke im Vergleich zu nicht bewitterten Referenzproben als auch durch die Bestimmung der Wärmeleitfähigkeit und der Wasseraufnahme. Das Endergebnis des Prüfinstituts nach jeweils drei Monaten Freibewitterung fällt überzeugend aus: Es konnten keine signifikanten Veränderungen unter Bewitterung festgestellt werden.
"Nur bei den Werten für die langzeitige Wasseraufnahme gab es geringfügige Veränderungen. Diese lagen jedoch unterhalb der normativen Grenzen", so Karallus. Die Funktionstüchtigkeit der Fassadendämmstoffe bliebe auch bei ungeplanten Verzögerungen und nach dreimonatiger, landestypischer Bewitterung vollständig erhalten. Regenwasser dringe nachweislich nicht in den Dämmstoffquerschnitt ein und auch Nebelnässe werde nicht vom Dämmstoff aufgesogen. "Allerdings sollten die Versuchsergebnisse aus Berlin niemanden dazu verleiten, von den bewährten Grundlagen der Bauablaufplanung abzuweichen. Nach wie vor gilt, dass gedämmte Flächen möglichst zeitnah beplankt und geschlossen werden sollten", betont der Fachmann. Komme es aufgrund ungünstiger Umstände einmal zu einer starken Bewitterung, so sei darauf zu achten, dass die Dämmung ungehindert abtrocknen kann und vollständig getrocknet ist, bevor – im Falle einer Kerndämmung – die äußere Schale der Außenwand gemauert wird. Quelle: Rockwool / pgl