Der Bundesrat will eine Ausnahmeregelung für die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen mit HBCD. Diese sollen für ein Jahr wie vor Oktober 2016 nicht mehr als gefährlicher Abfall gelten und einfacher entsorgt werden.
Damit das möglich ist, muss die Bundesregierung eine entsprechende Verordnung in Kraft setzen, dazu hat der Bundesrat sie aufgefordert. Die Initiative dazu ging von Nordrhein-Westfalen aus. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat prompt reagiert. "Wir wollen diesen Beschluss schon kommende Woche im Kabinett bestätigen, damit er so schnell wie möglich in Kraft treten kann. Damit bekommen wir eine tragfähige Übergangslösung."
Die aktuelle Abfallverzeichnisverordnung schreibt vor, dass Polystyrol mit einem Anteil von mehr als 0,1 Prozent des Flammschutzmittels Hexabromcyclododecan (HBCD) seit 1. Oktober 2016 als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Handwerker haben Probleme, bei Sanierung oder Abriss Dämmstoffabfälle zu entsorgen. Viele Entsorger nehmen das Material nicht mehr an, viele Verbrennungsanlagen haben die technischen Voraussetzungen nicht. Es ist ein Länder-Flickenteppich in der Entsorgung entstanden.
Mit dem Bundesratsbeschluss soll nun eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für HBCD möglich werden. Dieser Aufschub ermöglicht es den Fachgremien des Bundes und der Länder, rechtskonforme Anforderungen für die HBCD-haltigen Abfälle für einen bundesweit einheitlichen Vollzug zu erarbeiten. pgl