Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Entsorgung muss nachvollziehbar sein

Bundesrat stimmt Verordnung zu HBCD-Dämmung zu

Entsorgung von Sanierungsabfall mit HBCD ist jetzt klar geregelt. © I. Lizarazo

Der Bundesrat hat einer neuen Verordnung zugestimmt, die die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen wieder vereinfacht. Vor allem das Dachdeckerhandwerk hatte unter der Neuregelung gelitten, die am 30. September 2016 in Kraft getreten war. Dadurch war der auch als Styropor bekannte Dämmstoff als gefährlich eingestuft worden; es kam zu Entsorgungsengpässen. 

Durch eine Änderungsverordnung zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Ende Dezember 2016 wurde diese Regelung für ein Jahr ausgesetzt. Die Bundesregierung hatte seinerzeit zugesichert, während dieses "Moratoriums" gemeinsam mit den Ländern eine dauerhaft tragfähige Lösung zur Überwachung und Entsorgung von allen persistent organischen Schadstoffen (POP) - wie zum Beispiel Hexabromcyclododecan (HBCD) - zu suchen, ohne dass eine Einstufung als gefährlicher Abfall vorgesehen ist.

Nach Informationen des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) tritt die neue Verordnung ab 1. September 2017 in Kraft. Mit der der neuen Verordnung sei eine dauerhafte Lösung des Problems gefunden worden, so der Verband erleichtert.

Soweit Abfälle HBCD oder andere POPs enthalten, werden diese Abfälle dauerhaft als ungefährlich eingestuft. Um die vollständige thermische Verwertung sicherzustellen, wird ein Nachweisverfahren zur Sammelentsorgung eingeführt. Der entsorgende Handwerksbetrieb kann dabei den bewährten Sammelentsorgungsnachweis nutzen.

Die Mengenbeschränkung für gefährliche Abfälle auf 20 Tonnen pro Baustelle und Jahr entfällt für HBCD-haltige Polystyrole aufgrund der fehlenden Einstufung als gefährlicher Abfall und weil der Sammelentsorgungsnachweis genutzt werden kann.

Auch wurde die für das Dachdeckerhandwerk wichtige Präzisierung von Verbundstoffen vorgenommen: So werden in der Verordnung nun konkret XPS- und EPS-Dämmstoffe mit Bitumen- und PU-Kleber-Anhaftungen aufgeführt. Damit sind Anhaftungen an Dämmstoffen eindeutig von der Pflicht der Getrenntsammlung befreit.

"Wir sind sehr erleichtert, dass die HBCD-Problematik, die unserer Dachdeckerbetriebe, aber auch die Endkunden, monatelang in Atem hielt, ein gutes Ende gefunden hat. Mit der neuen Verordnung ist eine sicherere und umweltgerechte Entsorgung gewährleistet. Der Entsorgungsstau sollte damit auch bald aufgelöst werden. Kritisch werden wir allerdings weiterhin die Preisentwicklung beobachten. Auch werden wir die Handlungsweise einiger Entsorger und mögliche Verweigerungshaltungen im Blick haben", so Verbandschef Ulrich Marx. Quelle: ZVDH / pgl

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