Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Abschreibung soll auch Mietern zugutekommen

Bundesrat kippt Steuerbonus für Gebäudesanierung

Bundesrat lehnt Steuerbonus bei Sanierung ab. © Bundesrat

Der Bundesrat hat den Plänen der Bundesregierung zur steuerlichen Entlastung bei Sanierungsprojekten nicht zugestimmt.

Die Pläne der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung haben im Bundesrat keine Zustimmung erhalten. Nun kann die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Vertreter der Länderkammer hatten verschiedene Punkte gestört. Einer davon war, dass sie einen großen Teil der Finanzlast tragen sollen. Die Steuermindereinnahmen lägen bei jährlich 1,5 Milliarden Euro, mehr als 57 Prozent davon seien von Ländern und Kommunen zu tragen, argumentiert der Finanzausschuss in seiner Stellungnahme. Das sei mit der Verpflichtung der Länder, bis zum Jahr 2020 ohne strukturelle Kreditaufnahme auszukommen.

Ein weiterer Punkt, den die Länderkammer kritisch sieht, ist die bisherige Steuerminderung über Abschreibung. Die begünstige Leute, die mehr verdienen. Das sei nicht nur "nicht gerecht, sondern auch im Sinne einer möglichst hohen Anreizwirkung zur Steigerung der Klimaschutzinvestitionen" kontraproduktiv, so die Stellungnahme weiter. Gefordert wird die finanzielle Gleichbehandlung. Die wäre zum Beispiel bei einer Zulage statt des bisherigen Abschreibungsmodells gegeben.

Bei einer steuerlichen Entlastung der Hausbesitzer müsse auch eine Änderung der Umlagehöhe erfolgen. Der Vorschlag des Bundesrats sieht vor, dass von einer Minderung der Kosten durch den Steuerbonus in Höhe von 30 Prozent ausgegangen werden muss. Das würde bedeuten, dass nur 70 Prozent der realen Sanierungskosten mit dann weiter 11 Prozent pro Jahr auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Dazu wäre aber auch eine Änderung des Mietrechts notwendig. Unter anderem hatte der Mieterbund gefordert, dass auch die Mieter von den Steuersenkungen profitieren müssten. Die Reduzierung der Kosten müsse weitergegeben weden, fordert er.

Andreas Stücke vom Hausbesitzerverband Haus und Grund begrüßte die vom Bundestag vorgesehenen Sonderregelungen für Gebäudesanierungen, kritisierte aber die geplanten hohen energetischen Anforderungen. Die verlangten 85 Prozent Energieverbrauch im Vergleich zum heutigen Neubaustandard seien im sanierten Altbaubestand regelmäßig nicht zu erreichen. Stücke schlug stattdessen eine Richtgröße von 115 Prozent vor. Zudem forderte er, den steuerlichen Anreiz auch für selbstnutzende Hauseigentümer zu öffnen, die nur einzelne Maßnahmen vornehmen möchten.Das fordert auch die Immobilienwirtschaft.

Von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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