Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 Prozent bis 2020 klappt nicht

Bund verpasst Klimaziele für 2020 bei seinen Immobilien

Um die energetische Sanierung von Bundesliegenschaften ging es der FDP-Bundestagsfraktion in einer kleinen Anfrage. Die Antwort ist ernüchternd: Für den Wohnungsbestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) werden die Klimaziele 2020 nicht erreicht. Wie weit sie ist, kann die Bundesregierung auch nicht sagen, der Energetische Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB) ist noch nicht beschlossen.

In der Antwort (19/3841) auf eine Kleine Anfrage (19/3602) der FDP-Fraktion skizziert die Bundesregierung eingeleitete Maßnahmen zu Sanierungsprojekten im Aufgabenbereich der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und bei Liegenschaften der Bundeswehr.

Konkrete Zahlen und Bilanzen fehlen weitgehend, unter anderem deshalb, weil der Energetische Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB) noch nicht beschlossen ist. Er wäre eine Basis für die Aktivitäten des Bundes in diesem Bereich.

Liegenschaftsenergiekonzepte (LEK) sind die Grundlage für die Sanierung. Deren Erstellung benötige mehr Zeit, räumt der Bund ein. "Es konnten bisher noch keine Sanierungsmaßnahme im Rahmen des Entwurfs des Energetischen Sanierungsfahrplans Bundesliegenschaften abgeschlossen werden", muss die Bundesregierung in ihrer Antwort zugeben. Für die im Rahmen des Entwurfs des ESB erfolgte Erstellung der LEKs sowie erste begonnene Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der BImA sind bis April 2018 insgesamt Mittel in Höhe von rund 21 Millionen Euro abgeflossen.

Im Bereich des Verteidigungsministeriums  wurden 2017 insgesamt 88 Baumaßnahmen fertiggestellt, mit denen 196 470 Quadratemter beheizte Fläche energetisch ertüchtigt wurden. In zivilen Liegenschaften wurde im Rahmen des Energieeinsparprogramms Bundesliegenschaften (EEP) der Wärmebedarf seit 2010 um rund 90 Millionen kWh und der Primärenergiebedarf um rund 120 Millionen kWh reduziert pro Jahr. Den Prozentsatz gegenüber dem vorherigen Bedarf oder den jetzigen Wärmebedarf gibt die Antwort nicht an.

Die EU-Gebäuderichtlinie gibt vor, dass ab 1. Januar 2019 alle neuen Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden und ab dem 1. Januar 2021 alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude auszuführen sind. Die Definition, was ein Niedrigstenergiegebäude ist, soll im Gebäudeenergiegesetz erfolgen. Ein Referentenentwurf wird noch im Herbst 2018 erwartet.

Das bisherige Ziel einer Reduzierung des Wärmebedarfs der BImA-Gebäude bis 2020 um 20 Prozent ist nicht mehr zu erreichen. Die anderen Einsparziele des ESB bestünden fort, sie beziehen sich zum Teil auf Klimaziele für das Jahr 2050, so die Regierung weiter. Bis zum Jahr 2050 solle der Primärenergiebedarf der Bundesliegenschaften um 80 Prozent verringert werden.Wie viel Prozent welcher Gebäudearten wie saniert werden müssen, um die Klimaziele zu erreichen soll der ESB-Bericht definieren. von Pia Grund-Ludwig

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