Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Bauen

Bebauungsplan schreibt Dachform vor

Welche Dachform, Dachfarbe oder Firstrichtung ein Haus haben darf, wie hoch Traufen und First werden dürfen, das entscheiden nicht die Bauherren, sondern der gültige Bebauungsplan am künftigen Wohnort.

Wer ein Haus sucht, hat bei vielen Anbietern die Gelegenheit das neue Heim am Handy oder PC vorab zu konfigurieren. Dabei geht es in der Regel zwar nur um Details, aber auch dabei können Fehlentscheidungen fallen, die später teuer werden.

Ein typisches Beispiel, so der Verband Privater Bauherren (VPB), ist die Auswahl der Dachform. Per Mausklick lassen sich verschiedene Varianten aufs Dach setzen: Flachdach, Satteldach, Pultdach – was am besten gefällt, wird geordert. Der VPB mahnt zur Vorsicht: Solche Programme erleichtern Laien zwar die Vorstellung vom neuen Haus, aber welche Dachform, Dachfarbe oder Firstrichtung ein Haus haben darf, wie hoch Traufen und First werden dürfen, das entscheiden nicht die Bauherren am PC, sondern der gültige Bebauungsplan am künftigen Wohnort. Je nach Kommune können die Vorgaben weit ins Detail reichen, bis hin zur Festlegung auf bestimmte Dachdeckungen und -farben.

Angehende Bauherren sollten sich also immer erst den Bebauungsplan ansehen und – falls vorhanden – sonstige ortsrechtliche Bauvorschriften wie Gestaltungssatzungen für ihr Grundstück, bevor sie sich für ein Haus entscheiden, rät der VPB.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Fon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail info@vpb.de, Internet www.vpb.de.

Quelle: VPB / an

 

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