Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Trocknen der Baustelle ist Sache des Unternehmers

Bauherren-Verband warnt vor Schimmel am Neubau

Nicht nur bei der Sanierung, auch im Neubau sei Schimmel ein großes Problem, sagt der verband Privater Bauherren. Schuld seien unter anderem schlecht getrocknete Winterbaustellen.

Schimmel ist längst kein Altbauproblem mehr: Rund die Hälfte aller Neubauten ist heute von Schimmel betroffen, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Schuld seien die zunehmenden Winterbaustellen, die außerdem von den Bauunternehmen nicht sorgfältig genug betreut würden.

Während früher der Bau im Winter selbstverständlich ruhte, wird heute ganzjährig gebaut. Schlüsselfertiganbieter müssen Zeitpläne erfüllen, Bauherren drängen beim Architekten auf schnellen Einzug, egal, wie das Wetter ist. Hinzu kommen neue Baustoffe, die das Bauen im Winter zumindest theoretisch ermöglichen. Allerdings, so kritisiert der VPB, wiegen sich hier sowohl Handwerker als auch Bauherren in falscher Sicherheit: Denn die modernen Baumaterialien sind zwar bis plus 5 Grad einsatzfähig, aber das ist die Mindesttemperatur. Selbst wenn es tagsüber fünf Grad warm ist, kann es trotzdem nachts frieren. Und dafür sind viele Baustoffe dann doch nicht geeignet.

Das Hauptproblem auf Winterbaustellen ist die Feuchtigkeit. Wenn Estrich aufgebracht wird oder die Innenwände verputzt werden, dann entsteht im Haus viel Feuchtigkeit. Sie muss durch konsequentes Heizen und Lüften entfernt werden. Sonst ist Schimmel fast immer die Folge. "Ein Problem beobachten wir fast überall im Winter", schildert VPB-Präsident Thomas Penningh: Im Erdgeschoss und im ersten Stock wird verputzt und geheizt, während die Dampfbremse im Bereich der Bodeneinschubtreppe und an Öffnungen für Installationen zum unausgebauten und ungedämmten Dachgeschoss sperrangelweit offen steht. Das ist bauphysikalisch fatal, denn die Feuchtigkeit aus dem unteren Bereich zieht wie in einem Kamin nach oben und schlägt sich dort an den kühlen Bauteilen wie zum Beispiel Dachsparren nieder."

Diese Feuchtigkeit führt fast immer zu Schimmelbefall, der später teuer saniert werden muss. Im schlimmsten Fall müssen Balken sogar ausgetauscht werden. Das Problem ließe sich vermeiden, wenn alle Öffnungen zum unausgebauten Dach vor dem Ausbau luftdicht geschlossen würden. Damit wären kühler und beheizter Bereich baulich getrennt. Die Feuchte aus Putz und Estrich könnte nicht ins Dach ziehen, sondern über die Fenster entlüftet werden.

Eigentlich eine einfache Sache, aber warum funktioniert das auf den Baustellen nicht? "Bauunternehmer versuchen immer wieder, sich aus der Verantwortung zu stehlen", kritisiert Bausachverständiger Penningh. "Sie behaupten, der Bauherr sei für die Trocknung der Baustelle zuständig. Tatsächlich ist es aber so, dass der Bauunternehmer ein mängelfreies Haus erstellen muss. Und wenn bei der Bauabnahme bereits zu viel Feuchte im Bau ist und sich daraus Schimmel bilden kann, dann ist das ein Mangel, den der Käufer nicht akzeptieren muss."

Der VPB geht deshalb davon aus, dass Verträge von Schlüsselfertiganbietern, die den privaten Bauherrn im "Kleingedruckten" verpflichten, selbst für die Trocknung des Baus zu sorgen, als allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam seien. "Solche Klauseln laufen auf einen Haftungsausschluss für Mängel hinaus. Das geht vielleicht, wenn ein Unternehmer nur einzelne Gewerke übernimmt, nicht aber, wenn er sich vertraglich verpflichtet hat, ein komplettes Haus schlüsselfertig zu bauen. Dann muss er sich auch um die Trocknung der Baustelle kümmern, damit es nicht zu Schimmelschäden kommt."

Die Realität sieht allerdings anders aus: Schlüsselfertighersteller nehmen ihre Pflichten nach Erfahrung des VPB nicht immer sehr genau. Deshalb muss der private Bauherr sich absichern. Er sollte unbedingt einen unabhängigen Sachverständigen beauftragten, der den Bauvertrag vor Abschluss prüft. Dabei werden auch problematische Vertragspassagen entdeckt, wie etwa jene, die die Verantwortung für das Trocknen der Baustelle auf den Bauherrn abwälzen wollen. Kein Bauherr sollte solche Passagen unterschreiben.

Quelle: Verband privater Bauherren / pgl

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