Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Feuerwiderstand bezieht sich auf die Gesamtkonstruktion

Bauaufsichtliches Prüfzeugnis erleichtert Nachweis

Brandschutz: Unternehmer müssen bescheinigen, dass die Dachkonstruktion und Baustoffe der angegebenen Feuerwiderstandsdauer entsprechen.

Im Ein- und Mehrfamilienhausbau sind Steildächer die vorherrschende Dachkonstruktion. Gerade in Ballungszentren entsteht Wohnraum immer öfter unterm Dach. Damit steigen auch die Herausforderungen für eine Steildachdämmung.

Dächer müssen bei einer Brandwirkung von innen, zum Beispiel infolge eines Zimmerbrandes, die Brandeinwirkung behindern. In bestimmten Fällen verlangen die Landesbauordnungen, dass die Dachkonstruktion der Feuerwiderstandsklasse REI 30 (feuerhemmend) nach DIN EN 13501-2 entspricht. Der Feuerwiderstand bezieht sich auf die Gesamtkonstruktion, zum Beispiel am Dach in Verbindung mit allen Schichten wie Sparren, Dämmstoff und Schalung. Ausschlaggebend ist die Dauer in Minuten, die das Dach dem Feuer standhält und die Brandausbreitung verhindert.

Neu ist, dass der Unternehmer, der die Dachkonstruktion errichtet, gegenüber dem Auftraggeber einen schriftlichen Übereinstimmungsnachweis ausstellen muss. Darin wird bescheinigt, dass die Dachkonstruktion und die verwendeten Baustoffe der angegeben Feuerwiderstandsdauer entsprechen.

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis Nr. P-MPA-E-04-025 gilt für eine tragende, raumabschließende Steildachkonstruktion mit PU-Hartschaum Dämmung auf den Sparren bei einseitiger Brandbeanspruchung von der Unterseite. Mit diesem Prüfzeugnis ist die Anwendbarkeit der Bauart im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen und in die Feuerwiderstandsklasse REI 30 gemäß DIN EN 13501-2 eingestuft. Quelle: IVPU / pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.