Gerade auch im Denkmalschutz steht die Sicherheit der Verarbeiter bei allen Aktivitäten des IVD immer an erster Stelle. Tragende Säulen dafür sind insbesondere die IVD-Merkblätter in der Bauwerksabdichtung. Hier setzt der IVD seit über 25 Jahren den anerkannten Stand der Technik in vielen Anwendungen. Insbesondere auch für Anwendungen, die anderweitig nicht geregelt sind. Das neue IVD-Merkblatt Nr. 42 beschreibt deshalb wesentliche Merkmale, Eigenschaften und Empfehlungen zur Verarbeitung von Glaserkitt auf Leinölbasis, um Planern und Anwendern die Einsatzgebiete sowie die notwendigen Anwendungsgrenzen aufzuzeigen.
Gemeinsame Gestaltung
Erstellt wurde dieses IVD-Merkblatt in Zusammenarbeit mit dem Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und dem Institut des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau.
Sichere Verarbeitung
Für plastische Dichtstoffe (z.B. Glaserkitt auf Leinölbasis) im Denkmalschutzbereich gibt es keine Harmonisierte Europäische Norm. Damit unterliegen diese Produkte nicht der Europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO). Verbindliche Planungsvorgaben und/oder Anforderungen finden sich in anderen Regelwerken (u.a. DIN 18545). Dieses IVD-Merkblatt beschreibt das Abdichten von Verglasungen mit plastischen Dichtstoffen als Denkmalschutzauflage bei der Sanierung von historischen Fenstern, Bleiverglasung als auch Türen und fixen Rahmen. Das Merkblatt kann hier kostenlos heruntergeladen werden.