Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Förderprogramm bis zum Jahr 2014 aufgelegt

100 Millionen Euro für Sanierung in Österreich

In Österreich gibt es seit wenigen Tagen Zuschüsse von bis zu 6.500 Euro für die thermische Sanierung von Wohngebäuden.

Seit Dienstag, 28. Februar 2011 können in Österreich in Bankfilialen und Bausparkassen Zuschüsse von bis zu 6.500 Euro für die thermische Sanierung von Wohngebäuden beantragt werden.

Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner und Umweltminister Niki Berlakovich stellen dafür allein heuer 100 Millionen Euro bereit, davon sind 70 Millionen für private Haushalte reserviert. "Der neue Sanierungsscheck stützt den Aufschwung, schafft Green Jobs und hilft beim Sparen von Heizkosten. Jeder in die Sanierung investierte Euro ist gut angelegt", betont Mitterlehner. Er erwartet, dass die Förderoffensive im Sinne der Energiestrategie Investitionen von rund 700 Millionen Euro auslösen und bis zu 10.000 Arbeitsplätze schaffen und sichern wird.

"Mit der Einleitung zur Ökologisierung des Steuersystems können wir 2011 100 Millionen Euro für die thermische Sanierungsoffensive bereit stellen. Bis 2014 stehen uns insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Klimaschutz und hilft den Menschen Energiekosten und damit Geld zu sparen. Förderanträge können direkt in den Bankfilialen und Bausparkassen gestellt werden. Die Förderungen werden für umfassende thermische Sanierungen in Form eines Zuschusses von bis zu 5.000 Euro vergeben. Dazu kommen noch mögliche Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro für die Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme. "Insgesamt sind so Auszahlungen von bis zu 6.500 Euro möglich. Je umfangreicher die Sanierung, desto höher ist der Zuschuss", erläutert Mitterlehner.

Teilsanierungen werden mit bis zu 3.000 Euro unterstützt, wenn der Heizwärmebedarf um mindestens 30 Prozent verringert wird. Um auch in den Städten Sanierungsimpulse auszulösen, gibt es Sonderregelungen für Eigentümer und Mieter im mehrgeschossigen Wohnbau. Das zu sanierende Wohngebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein. Gleichzeitig muss ein aktueller Energieausweis vorliegen, durch den die jeweils erforderlichen Werte der Energieeinsparung ausgewiesen sind. Zusätzlich zu den Antragsformularen stehen in den Bankfilialen Informationsblätter mit Antworten auf häufig gestellte Fragen bereit. bba

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