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Verkauf der Daten an Handwerker und Banken umstritten

Solarkataster müssen Datenschutz gewährleisten

Solarkataster sind datenschutzrechtlich nicht unumstritten. Bild: Stadt Wuppertal

Der Berliner Geodaten-Gipfel hat Solarkataster erneut in den Blickfeld der Datenschützer gerückt. Die Verzeichnisse basieren ebenso wie Google Streetview auf Bilddaten.

Der Geodaten-Gipfel am 20. September 2010 in Berlin hat neben Google Streetview und anderen Diensten auch Solarkataster erneut in das Blickfeld von Datenschützern gerückt. Solarkataster ermitteln das Potential für Fotovoltaik und Solarthermie auf Hausdächern. Ebenso wie Google Streetview liegen ihnen Bilddaten zugrunde. Nicht selten werden die Daten von Kommunen erhoben und dann an Banken oder Handwerker zur Kundenakquise weitergegeben. Durch solche Kooperationen mit Finanzinstituten oder Handwerkerverbänden werden manche der Kataster finanziert. Der Grund sind klamme Kassen: Die Preise für die Einrichtung solcher Verzeichnisse liegen je nach Aufwand zwischen 20.000 und 100.000 Euro. Für die laufenden Betriebskosten eines Solarkatasters hat eine mittelgroße Kommune in Norddeutschland nochmal zwischen 2.000 und 3.000 Euro pro Jahr kalkuliert.

FDP Rheinland-Pfalz formuliert Bedenken

Diese Praxis ist umstritten. So hat die FDP im rheinland-pfälzischen Landtag schon zu Beginn des Jahres datenschutzrechtliche Einwände gegen die Weitergabe der Informationen formuliert. Es würden keine personenbezogenen Daten verarbeitet, konterten die Grünen im Landkreis Mainz-Bingen. Jörg Klingbeil, Landesdatenschutzbeauftragter in Baden-Württtemberg sah das in seinem Bericht anders: "Bei dem Solarpotential von Gebäuden, die im Eigentum natürlicher Personen stehen, handelt es sich um Angaben über deren sachliche Verhältnisse, mithin um personenbezogene Daten im Sinne des Landesdatenschutzgesetzes. Die Veröffentlichung dieser Daten im Internet bedeutet aus datenschutzrechtlicher Sicht eine massenweise Übermittlung außerhalb des öffentlichen Bereichs (...), für die weder das Landesdatenschutzgesetz selbst noch die baden-württembergische Gemeindeordnung eine hinreichende Rechtsgrundlage bieten."

Als reine Umweltdaten mag Klingbeil die Informationen dann nicht betrachten, wenn sie per Internet verbreitet werden: "Sind die Interessen der Betroffenen denn nicht erheblich beeinträchtigt, wenn sie von wohlmeinenden Nachbarn zu ökologisch korrektem Verhalten angehalten, mit womöglich unwillkommenem Werbematerial einschlägiger Hersteller überflutet und eventuell auch mit offensiveren Verkaufsstrategien konfrontiert werden", fragt er. Trotz dieser Bauchschmerzen hält Klingbeil Solarkataster für zustimmungsfähig, wenn ausreichend prominent auf die Möglichkeit hingewiesen werde, dass man sein Gebäude aus dem Verzeichnis entfernen lassen könne. Diese Möglichkeit bietet etwa auch die Stadt Lörrach, deren Solarkataster am 14. September 2010 online gegangen ist: Bürgerinnen und Bürger können bei der Stadt Widerspruch gegen die Veröffentlichung der gebäudebezogenen Daten einlegen.

Auf dem Geodaten-Gipfel in Berlin zeichnete sich jetzt ab, dass der Datenschutz auch künftig durch eine Selbstverpflichtung der Diensteanbieter sichergestellt werden soll. Bis zum 7. Dezember 2010 soll ein Vorschlag für einen Datenschutz-Kodex vorliegen, der den Schutz der Privatsphäre der Bürger sicherstellt. Ein neues Gesetz, für das das Innenministerium ebenfalls bis zum 7. Dezember einen Entwurf vorlegen will, soll eine "rote Linie" für Dienste vorgeben, die keinesfalls überschritten werden dürfe. So könnten zum Beispiel Verknüpfungen von Geodaten mit personenbezogenen Daten verboten werden. sth/pgl

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