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Endgültige Festlegung wird für die EEG-Novelle erwartet

Röttgen ändert Regeln für Strom aus Erneuerbaren

Bundesumweltminister Norbert Röttgen schlägt neue Regeln für Solarstrom, das Grünstromprivileg und die Förderung von Strom aus Biomasse vor.

Das Bundeskabinett hat Maßnahmen bestätigt, um die Kosten bei der Förderung erneuerbarer Energien zu senken. Vorgeschlagen wird eine weitere Absenkung der Solarstromvergütung, die Eingrenzung des so genannten Grünstromprivilegs und eine Neuregelung der Biogas-Förderung.

Der Ausbau des Solarstroms in Deutschland entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von rund 17.000 Megawatt installiert, mehr als 7.000 Megawatt davon wurden 2010 in Betrieb genommen. Die Förderung müsse dieser raschen Marktentwicklung im Interesse der Stromverbraucher flexibel angepasst werden, so das Bundesumweltministerium.

Deshalb soll die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung teilweise schon zum 1. Juli 2011 erfolgen. Für Freiflächen-Anlagen soll die Absenkung zum 1. September 2011 wirksam werden. Vorgeschlagen wird eine Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung zwischen März und Mai 2011. Die Absenkung kann damit bereits Mitte 2011 bis zu 15 Prozent betragen.

Auch das so genannte Grünstromprivileg kommt auf den Prüfstand. Derzeit sind Energieversorgungsunternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage ausgenommen, wenn für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütet, sondern direkt vermarktet wird. Von der Umlage befreit ist dann der gesamte gelieferte Strom. Durch den Anstieg der EEG-Umlage seit Jahresbeginn ist der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig gewachsen und begünstigt Mitnahmeeffekte. Die Formulierungshilfe sieht daher vor, ab dem 1. Januar 2012 die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 zu begrenzen.

Die Regelungen zum Grünstromprivileg und zur Fotovoltaik werden neben allen anderen Regelungen des EEG – auch im Rahmen des Erfahrungsberichts zum EEG überprüft und die Ergebnisse dieser Evaluation der gesamten Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien durch die geplante EEG-Novelle, die zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, umgesetzt.

Die anstehende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll zudem bestimmte Fehlentwicklungen aufgrund der Vergütungsstruktur für Strom aus Biogas korrigieren. In bestimmten Regionen hat die erheblich gestiegene Nachfrage nach Mais als Ausgangsrohstoff für Biogasanlagen zu einem übermäßigen Anbau von Mais geführt.

Deshalb sollen auch die Vergütungssätze für Strom aus Biomasse im Rahmen der EEG-Novellierung gesenkt werden. Betreiber von Neuanlagen, die Biomasse nach EEG verstromen, müssen sich ab 2012 auf eine Reduzierung der Vergütungsregelungen einstellen. Grundlage für die Änderungen am Vergütungssystem für Biomasse ist der Erfahrungsbericht über das EEG, der Mitte des Jahres vorliegen soll. pgl

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