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Erfassung der Bundesnetzagentur arbeitet nicht korrekt

Register für Solarstromanlagen hat Fehler

Die Bundesnetzagentur erfasst im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes alle neu in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlagen.

Die Bundesnetzagentur erfasst im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) alle neu in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlagen. Diese Daten sind die Grundlage dafür, wie sich die Einspeisevergütung für Solarstrom im kommenden Jahr entwickelt. Ende Oktober 2009 wurden diese Daten erstmals offengelegt. Nach Recherchen der Fachzeitschrift Solarthemen enthält diese Statistik jedoch Fehler.

Zum einen seien installierte Fotovoltaik-Anlagen im Anlagenregister nicht verzeichnet, weil sie möglicherweise von Betreibern nicht gemeldet wurden. Zum anderen weise die Statistik der Netzagentur aber auch Doppelzählungen auf. Eine Sprecherin der Bundesnetzagentur sagt, die Angaben seien auf Plausibilität geprüft worden, einzelne Fehler seien aber nicht auszuschließen. Wichtig sei allerdings, dass sich klar eine installierte Leistung von weit mehr als 1.500 Megawatt im Zeitraum Oktober 2008 bis September 2009 abbilde.

Mit Beschluss des Bundestages zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurde das neue Anlagenregister für Fotovoltaikanlagen geschaffen. Seit 1. Januar 2009 ist damit jeder Betreiber einer neuen Solarstromanlage verpflichtet, der Bundesnetzagentur seine Anlage zu melden. Andernfalls muss der Netzbetreiber keine Vergütung für den eingespeisten Solarstrom zahlen. pgl

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