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Bürokratische Hürden sind für kleine Vermieter sehr hoch

Mieterstromgesetz bringt mehr Probleme als es löst

Gemeinsame Nutzung von PV-Strom bleibt schwierig. © P. Grund-Ludwig

Eurosolar und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie haben Verbesserungen des Mieterstromgesetzes angemahnt. In der bislang vorgeschlagenen Form schaffe es eher neue Probleme anstatt die Benachteiligung von Mietern bei der Nutzung von PV-Strom auszuräumen.

Der Entwurf werde die Bürokratisierung und Regelungsdichte nur noch weiter verschärfen, warnt Eurosolar. So gebe es einen doppelten Deckel, einmal in Höhe von 2,5 GWp (Gigawatt/Peak) für den jährlichen Gesamtausbau von PV und zusätzlich eine Limitierung der Förderung des Mieterstroms auf jährlich 500 MWp (Megawatt/Peak). Das führe zu Unsicherheiten bei geplanten Projekten. Eurosolar fordert deshalb auch, den Ausbau von Mieterstrom vom sogenannten "atmenden Deckel" des EEG auszunehmen.

Der Verband kritisiert außerdem, dass die Förderung von Mieterstrom auf einzelne Häuser mit neuen Anlagen bis 100 kWp begrenzt ist. "Damit sind Quartierslösungen für Mietskasernen, Wohnungsbaugenossenschaften und Projekte in Gewerbegebieten ausgeschlossen und nicht einmal Nachbarschaftslösungen ohne Nutzung des öffentlichen Netzes in Gebäudeensembles gewollt", argumentiert Eurosolar. Die Organisation fordert außerdem Technologieneutralität und die Aufnahme weiterer Formen der Energieerzegung wie Solarthermie, Geothermie oder Wasserkraft.

Desweiteren, so Eurosolar, seien die Anforderungen an Messtechnik, Abrechnungen, Informationspflichten und Stromkennzeichnung für kleinere Mieterstromprojekte zu hoch. Der Verband setzt sich für eine Bagatellgrenze ein, unterhalb derer einfachere Regelungen gelten müssen.

Das sieht auch die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie so. Die erforderliche Messtechnik werde durch unterschiedliche Behandlung von Eigenversorgung, Mieterstrom und KWK-Strom unnötig aufgebläht. Das gelte im erhöhten Maße für die Kombination verschiedener Stromerzeugungen innerhalb eines Gebäudes, da der im Haus verbrauchte Strom für jede Stromart (Netzstrom, PV-Strom, sonstiger EEG-Strom, KWK-Strom) und je nach Verbrauchsart (Eigenversorgung oder Stromlieferung) separat erfasst werden muss. Die Integration von Speichern führe zu noch komplexeren Fragestellungen. Das Gesetz sei eindeutig auf das Geschäftsmodell Stromlieferung an Mieter zugeschnitten, partizipative Modelle seien weiter benachteiligt.

Die DGS kritisiert auch die vorgeschlagene Konstruktion, dass für Mieterstromproojekte EE-Umlage in Höhe von knapp 7 Cent zu zahlen sei und davon dann 3 bis 4 Cent erstattet würden. Das sei eine Diskrimierung gegenüber PV-Einspeisung. Sie  weist auf weitere Ungenauigkeiten hin. So warnt sie vor Problemen in der Abgrenzung zwischen Eigenversorgung und Mieterversorgung vor allem bei kleineren Anlagen und schlägt die Gleichstellung von Mieterstrom mit Eigenversorgung vor.  pgl

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