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Solarbranche fordert Nachbesserungen

"Mieterstrom-Gesetz kommt vor der Wahl"

Mieter sollen stärker von Solarstrom profitieren. © Gagfah

Am 20. März hat das Bundeswirtschaftsministerium den Gesetzentwurf zum Mieterstromgesetz vorgelegt. Er sei zuversichtlich, dass man diese Frage noch vor den Wahlen lösen könne, hatte Abteilungsleiter Thorsten Herdan auf der ISH bei der Pressekonferenz des BDH versprochen.

Das Wirtschaftsministerium sieht hohes Potenzial für Mieterstrom. Eine vom BMWi in Auftrag gegebenen Studie zum Mieterstrom hatte Anfang des Jahres ein Potential von 3,8 Millionen Wohnungen ergeben.

Die Solarbranche ist mit dem Vorschlag aber noch nicht zufrieden. So sollten nach Ansicht des Bundesverbands der Solarwirtschaft (BSW) Betreiber kleiner Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowattpeak von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. Andernfalls wäre der Aufwand für Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten für diese unverhältnismäßig, so der BSW.

Nicht nachvollziehbar sei auch, warum solarer Mieterstrom nur förderwürdig werden solle, wenn er auf dem gleichen Gebäude geerntet wird, in dem der belieferte Mieter wohnt oder arbeitet. Vielmehr sollte die Förderung nach BSW-Empfehlungen auch dann gewährt werden, wenn zum Beispiel ein Mieter vom Dach seines Vermieters eines benachbarten Gebäudeensembles mit Solarstrom versorgt werden will und dabei das öffentliche Stromnetz nicht genutzt werde. Hier böte sich die Definition des "räumlichen Zusammenhangs" an.

Schließlich sei es für eine erfolgreiche Breitenanwendung notwendig, das sogenannte "Summenzählermodell" - als ein in der Praxis bereits erprobtes Messverfahren - für die Abrechnung von Mieterstrommodellen verpflichtend vorzuschreiben. Die Entscheidung über den Einsatz des vereinfachten Messverfahrens dürfe nicht von den Verteilnetzbetreibern oder den grundzuständigen Messbetreibern abhängig gemacht werden.

Der BSW-Solar erwartet, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes Stadtwerke solaren Mieterstrom als Möglichkeit der Kundenbindung für sich entdecken werden. Wünschenswert sei aber auch, dass Wohnungsunternehmen ihre Steuerprivilegien für die Vermietung von Wohnraum im Falle einer Versorgung von Mietern mit Ökostrom künftig nicht verlieren. Auch hier bestünde noch Nachbesserungsbedarf. Quelle: BSW / pgl

 

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