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Solarthermie muss bei Sanierung auf alle Bestandsgebäude

Marburg diskutiert Änderung der Solarsatzung

Vom Marburger Schloss wird der Blick bald viele Solardächer streifen. Bild: Stadt Marburg

Die Nutzung der Dächer für solare Wärmeerzeugung soll in Marburg bei der Sanierung von Bestandsgebäuden Pflicht bleiben.

Die oberhessische Stadt Marburg hat seit 2008 durch ihre Solarsatzung Schlagzeilen gemacht. Die wird im Moment nach gerichtlichen Auseinandersetzungen neu diskutiert. Sie war vom Verwaltungsgericht Gießen im Mai 2010 für unwirksam erklärt worden.

Solaranlagen, so die Vorstellungen der rot-grünen Ratsmehrheit der Universitätsstadt, sollen Pflicht sein, wenn bestehende Gebäude erweitert, Dächer saniert oder Heizungsanlagen erneuert werden. Der bisherige Entwurf sah vor, dass dies bei allen Gebäuden der Fall sein soll.

Die Stadt stützt sich mit ihrem Vorgehen auf die hessische Bauordnung. Danach ist es möglich, bestimmte Heizungsarten vorzuschreiben, wenn dies zur Vermeidung von Umweltbelastungen geboten ist. Die CDU-geführte Landesregierung will die Bauordnung ändern, doch dem wollen die Solarrebellen an der Lahn zuvorkommen. Bis Jahresende soll die Satzungsänderung beschlossen sein.

Neben dem Satzungszwang zur Solarnutzung setzen die Hessen auch auf Förderung. Für thermische Solaranlagen sollen die Förderbeträge von 410 Euro auf 1.000 Euro beziehungsweise von 205 Euro auf 500 Euro erhöht werden, so Grünen-Fraktionschef Dietmar Göttling gegenüber der Lokalzeitung Oberhessische Presse. bba

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