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Neue Einspeisevergütung für Solarstrom verschärft das Problem

Manche Zähler messen Eigenverbrauch nicht korrekt

Eigenverbrauchter Strom wird teilweise nicht korekt gemessen. Bild: MHH

Einige Zähler der Energieversorger messen den Eigenverbrauch nur auf einer Phase. Darauf weist ein Beitrag im Forum des Online-Magazins EnBauSa.de hin.

Auf eine Lücke bei der Messung des Eigenverbrauchs von Fotovoltaikanlagen weist ein Beitrag im Forum des Online-Magazins EnBauSa.de hin. Zur Messung des Eigenverbrauchs sind so genannte Zweiwegezähler notwendig, die nicht nur den ins Stromnetz abgegebenen, sondern auch den selbst verbrauchten Strom erfassen. Manche Energieversorger verwenden aber Zweiwegezähler, die nur den Strom einer Phase zählen. "Das bedeutet natürlich bei angenommener gleichmäßiger Auslastung aller drei Phasen im Hausnetz eine um zwei Drittel zu geringe Vergütung des tatsächlichen Eigenverbrauchs", moniert der Beitrag im Forum.

In dem Fall, der im Forum geschildert wird, liefert eine Anlage mit einem Wechselrichter 100 Prozent der gerade benötigten Energie. Diese Energie wird zu je einem Drittel auf allen drei Phasen abgenommen. Da der Wechselrichter nur auf einer Phase Strom ins Netz einspeist, wird auch nur dort gegengerechnet. Es findet zählertechnisch auch nur auf dieser Phase ein Eigenverbrauch statt.

Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bestätigt auf Nachfrage von EnBauSa.de, dass es hier Probleme geben kann: "Es gibt einige Zähler, die nur eine Phase messen. Es sind aber auch elektronische Zähler auf dem Markt, die die drei Phasen saldierend messen." Einige Netzbetreiber setzen bereits solche Zähler ein. "Wie viele Energieversorgungsunternehmen Zähler einsetzen, die nicht saldieren, ist uns allerdings nicht bekannt", so der Verband. Kundinnen und Kunden, die Eigenverbrauch nutzen wollen, sollten sich bei ihrem Energieversorger informieren, welche Zähler verwendet werden.

Der BSW sieht hier Regelungsbedarf und will sich aufgrund der steigenden Bedeutung des Eigenverbrauchs dafür einsetzen, dass das Erneuerbare Energiengesetz bei den Zweiwegezählern präzisiert wird.

Erst seit gut einem Jahr wird überhaupt Fotovoltaikstrom vergütet, den der Betreiber selbst verbraucht oder an Nachbarn abgibt. Vorher waren Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, den von ihnen erzeugten Strom komplett ins öffentliche Netz einzuspeisen. Mit der Reform der Einspeisevergütung für Solarstrom, die im Juli 2010 in Kraft getreten ist, soll der Eigenverbrauch von Solarstrom gestärkt werden.

Für Anlagen, die ab dem 1. Juli 2010 in Betrieb gehen, gilt die Eigenverbrauchsvergütung bis zu einer Anlagengröße von 500 Kilowatt Peak. Die Vergütung ist gestaffelt und hängt sowohl von der Größe der Anlage als auch vom Anteil des selbst verbrauchten Stroms ab.

Auch Anlagen, die schon länger in Betrieb sind können aber die Eigenverbrauchsregeln nutzen. Ob es sich lohnt, hängt vom jeweils zu bezahlenden Strompreis ab. Für Anlagen, die 2009 in Betrieb genommen wurden, rechne sich der Eigenverbrauch in den nächsten Jahren bei Strombezugskosten ab brutto 21,42 Ct/kWh, hat der Solarenergie-Förderverein Deutschland ausgerechnet. Wenn die Anlage zwischen dem 1. Januar und 1. Juli 2010 in Betrieb ging, sollte der Strombezugspreis mindestens 19,49 Ct/kWh inklusive Mehrwertsteuer betragen. Pia Grund-Ludwig

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