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Marburger Solarsatzung soll keine Nachahmer finden

Hessen streicht Möglichkeit der Energiesatzung

Hessens Landtag verhindert weitere Solarsatzungen wie in Marburg. Bild: Stadt Marburg

Die Marburger Solarsatzung soll keine Nachahmer finden. Deshalb hat der hessische Landtag jetzt die Bauordnung geändert. Das stößt auch in der CDU auf Widerspruch.

Der hessische Landtag hat eine neue Bauordnung erlassen. Künftig dürfen Kommunen keine Energiesatzungen mehr verabschieden. Damit will der Landtag weitere Solarsatzungen wie im oberhessischen Marburg verhindern.

Das Marburger Parlament hatte am 29. Oktober 2010 die Satzung zur Solaren Baupflicht beschlossen. Sie trat am 17. November 2010 in Kraft. Es sei keine Zwangssatzung, betonte Oberbürgermeister Egon Vaupel, es gehe vielmehr um eine Wertsicherungssatzung für Bestandsgebäude.

Der Landtag will weitere Solarsatzungen unterbinden und hat deshalb die Bauordnung entsprechend geändert. Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wirft der CDU/FDP-Landesregierung vor, damit den Klimaschutz vor Ort auszubremsen. Sie wolle den Kommunen die Möglichkeit nehmen, eigenständige Regelungen für die Verwendung von bestimmten Brennstoffen oder bestimmten Heizungsarten zu treffen, kritisiert die umweltpolitische Sprecherin der Grünen, Ursula Hammann.

Nicht nur die Grünen sind gegen den Eingriff in die Autonomie der Kommunen. Widerspruch kam auch von der Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU), knapp 50 weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, dem Hessischen Städtetag sowie dem Verband kommunaler Unternehmen. Es könne nicht Sinn einer Regelung der Landesregierung sein, die Stadt Frankfurt und andere hessische Kommunen in der Umsetzung von Umweltmaßnahmen zur Erreichung gesetzter Umwelt- und Klimaschutzziele zu behindern, monierte die Stadt Frankfurt in einer Pressemitteilung. Vielmehr sei Gestaltungsfreiheit für die energetischen Maßnahmen auf kommunaler Ebene erforderlich. pgl

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