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EEG-Novelle soll im August 2014 in Kraft treten

Gabriel legt Referentenentwurf für EEG vor

Das EEG wird novelliert, dazu gibt es jetzt einen Referentenentwurf zur künftigen Förderung von Strom aus PV und anderen Erneuerbaren.

Energieminister Sigmar Gabriel hat seinen <link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren solar_und_geothermie entwurf-eines-gesetzes-grundlegenden-reform-eeg.pdf _blank>Referentenentwurf für die EEG-Novelle vorgelegt. Sie soll im April durchs Kabinett und noch vor der Sommerpause am 1. August 2014 in Kraft treten.

Als Ziel wird formuliert, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 18 Prozent zu erhöhen. In wenigen Jahren soll Schluss sein mit einer verbindlichen Einspeisevergütung: "Die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas soll bis spätestens 2017 durch Ausschreibungen ermittelt werden", heißt es in dem Entwurf.

Um Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln, wird die Förderung von PV-Freiflächenanlagen als Pilotmodell auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. Direktvermarktung wird grundsätzlich verpflichtend. Der Zielkorridor für den Zubau von Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom beträgt 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr.

Außerdem wird der Eigenverbrauch von PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als10 kW wie berichtet mit EEG-Umlage belastet. "Um die Wirtschaftlichkeit zu wahren, wird diese Belastung über eine Anhebung der Förderung der eingespeisten Energie anteilig kompensiert", heißt es. Insgesamt sollen aber Regelungen zum Eigenverbrauch nachgetragen werden, so der Entwurf. So gibt es bislang keine Angaben dazu, ob auch der Eigenverbrauch bereits installierter Anlagen bealstet werden soll. 117pgl

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