Newsletteranmeldung:

Kürzung tritt rückwirkend zum April 2012 in Kraft

Einigung zur Solarförderung beschlossen

Die Debatte um die Solarförderung ist vorerst abgeschlossen. © Disch

Die Agenturen melden, dass sich der Vermittlungsausschuss auf eine Kürzung der Solarförderung verständigt habe.

Im Vermittlungsausschuss haben sich Bund und Länder auf neue Richtlinien zur Solarförderung geeinigt. Die Proteste vor allem der ostdeutschen Länder haben wenig Gehör gefunden. Im Kern bleiben die Kürzung der Einspeisevergütung für Fotovoltaik bestehen.

Die Förderung wird rückwirkend ab 1. April 2012 von 20 bis über 30 Prozent gekürzt. Außerdem soll es gar keine Solarförderung mehr geben, wenn die installierte Leistung 52 Gigawatt erreicht hat. Derzeit sind es rund 28 Gigawatt. Geht der Zubau so weiter wie bisher wäre dieser Deckel in wenigen Jahren erreicht.

Eingeführt wird eine neue Förderklasse für mittelgroße Anlagen von zehn bis 40 Kilowatt Peak Spitzenleistung. Diese Anlagen erhalten pro Kilowattstunde Strom 18,5 Cent Vergütung. Künftig soll es die Einspeisevergütung nur noch für 90 Prozent des Stroms geben. Das soll höhere Anreize zum Eigenverbrauch des Stroms vom Dach bieten. Dazu dient auch ein Förderprogramm für Batterien. Für die soll es zinsverbilligte KfW-Darlehen geben. Das ist besonders für kleinere Dachanlagen spannend. Dort ist Strom aus der Fotovoltaik-Anlage vom Dach nicht mehr teurer als die Power aus der Steckdose. Für Kleinanlagen gibt es keine Limitierung bei der Einspeisung des Solarstroms auf 80 Prozent mehr. pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.