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Meldung kann noch bis Februar 2016 erfolgen

Alte PV-Module wandern jetzt ins Recycling

Bis Februar 2016 müssen Hersteller und Importeure Rücknahmelösungen für PV-Module melden.

Am 24. Oktober dieses Jahres ist die Neufassung des ElektroG in Kraft getreten, das erstmals auch für PV-Module gilt. Nach der neuen Richtlinie sind die Hersteller und Inverkehrbringer von Solarstromanlagen jetzt gesetzlich dazu verpflichtet, alte Module kostenlos zurückzunehmen und der Wiederverwertung zuzuführen. Dafür können sie entweder eigene Sammelsysteme einrichten oder sich einem Rücknahmesystem anschließen, das jetzt auch die Rücknahme von PV-Modulen abdeckt.

Da die Übergangsfrist bereits am 1. Februar 2016 abläuft, haben Hersteller und Importeure nur noch wenige Wochen Zeit, ihre Rücknahmelösung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) anzumelden. Genau hier setzt die Lösung der CCR an, die bereits mit der Einführung der Rücknahmepflicht für Elektro(nik)geräte ins Leben gerufen wurde. Sie umfasst neben der Rücknahme und Entsorgung auch Leistungen wie die Erstregistrierung und das Berichtswesen an die zuständigen Behörden.

Relectra erfasst alle im ElektroG erfassten Produkttypen, deshalb können auch ergänzende Produkte wie beispielsweise Inverter in die Rücknahmevereinbarung aufgenommen werden. Darüber hinaus werden Energiespeicher über das Batterierücknahmesystem CCR REBAT gesammelt, so dass mit nur einem Partner alle Rücknahmepflichten erfüllt werden. Für international tätige Kunden hat CCR auch eine Environmental-Compliance-Management-Lösung im Angebot, bei der die Spezialisten die komplette Überwachung, Steuerung und Berichterstattung für sämtliche rücknahmepflichtige Produkte übernehmen. Quelle: CCR / pgl

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