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Aktuelle Einspeisevergütung für Solarstrom

Infografik Preisindex Fotovoltaikanlagen
Die Preise für Solaranlagen sind bis Ende 2011 deutlich gefallen. © BSW

Die Einspeisevergütung für Strom aus Fotovoltaik ist für das Inbetriebnahmejahr und die folgenden 20 Jahre garantiert. Wurden im vergangenen Jahren noch Fotovoltaik-Installationen auf Dächern, Fassaden und Freiflächen differenziert, wird seit 2009 nur noch zwischen Dach- und Freiflächenanlagen unterschieden. Der Fassadenbonus entfällt seit 2009. Im Mai 2010 hat der Bundestag die vorzeitige weitere Senkung der Einspeisevergütung beschlossen. Weitere Einschnitte haben Umweltminister Norbert Röttgen und Wirtschaftsminister Philipp Rösler am 23. Februar 2012 vorgeschlagen. Sie sehen eine monatliche Degression und eine starke Absenkung bereits zum März vor. 

Einspeisevergütung ab 01.01.2012
Anlage =<30kW 30-100kW >100-1000kW
auf/an Gebäuden
bzw. Lärmschutzwand
24,43 ct/kWh 23,23 ct/kWh 21,98 ct/kWh
Eigenverbrauch anteilig
bis 30%
8,0 ct/kWh 6,85 ct/kWh 5,6 ct/kWh
Eigenverbrauch anteilig
über 30%
12,43 ct/kWh 11,23 ct/kWh 9,98 ct/kWh

Für Anlagen auf Freiflächen beträgt der Vergütungssatz  18,76 Cent/kWh auf Konversionsflächen und 17,94 Cent je Kilowattstunde auf sonstigen Freiflächen.

 

Einspeisevergütung ab 01.01.2011
Anlage =<30kW 30-100kW >100-1000kW
auf/an Gebäuden
bzw. Lärmschutzwand
28,74 ct/kWh 27,34 ct/kWh 25,87 ct/kWh
Eigenverbrauch anteilig
bis 30%
12,36 ct/kWh 10,96 ct/kWh 09,49 ct/kWh
Eigenverbrauch anteilig
über 30%
16,74 ct/kWh 15,34 ct/kWh 13,87 ct/kWh

 

Einspeisevergütung ab 01.10.2010
Anlage =<30kW 30-100kW >100-1000kW
auf/an Gebäuden
bzw. Lärmschutzwand
33,03ct/kWh 31,42ct/kWh 29,73ct/kWh
Eigenverbrauch anteilig
bis 30%
16,65ct/kWh 15,04ct/kWh 13,35ct/kWh
Eigenverbrauch anteilig
über 30%
21,03ct/kWh 19,42ct/kWh 17,73ct/kWh

 

Einspeisevergütung ab 01.07.2010
Anlage =<30kW 30-100kW >100kW >1000kW
auf/an Gebäuden bzw. Lärmschutzwand 39,14ct/kWh 37,23ct/kWh 35,23ct/kWh 29,37ct/kWh
auf Freiflächen 28,43ct/kWh 28,43ct/kWh 28,43ct/kWh 28,43ct/kWh

 

Für die kommenden Jahre ist für Fotovoltaik-Dachanlagen weiterhin eine Degression vorgesehen (jeweilige Reduktion der für die 20 Jahre nach Erstellung der Anlage garantierten Vergütung). Die Höhe der Degressionssätze richtet sich nach der jeweils im Vorjahr installierten Gesamtleistung in Deutschland. Für 2012 ist eine weitere zusätzliche Absenkung um 3 Prozent zum 1. März 2012 in der Debatte.

 

Steuertipps zur Einspeisevergütung

Die Einnahmen aus der Einspeisung von Strom aus Fotovoltaik in das öffentliche Netz sind einkommensteuerpflichtig. Der private Betreiber muss diese in seiner Steuererklärung angeben. Liegt der Gewinn jährlich bei unter 50.000 Euro, reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Ausgaben, die durch den Betrieb der Anlage entstehen, sind Werbungskosten. Dazu zählen beispielsweise die laufenden Betriebskosten der Anlage, die Kosten für die Wartung oder Reparatur, Finanzierungs- und Versicherungskosten sowie die Kosten für eine Stromzählermiete und die Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten können die Nutzer über 20 Jahren abschreiben.

Für die Einnahmen aus der Stromeinspeisung fällt Umsatzsteuer an, sofern ein Betreiber sich nicht für die sogenannte Kleinunternehmerregelung entscheidet. Diese greift, wenn der Umsatz bei neu in Betrieb genommenen Anlagen jährlich unter 17.500 Euro liegt. Betreiber von Fotovoltaikanlagen müssen dann beim Finanzamt beantragen, dass die Kleinunternehmerregel angewendet wird. Auch der Netzbetreiber muss es wissen, damit er die Einspeisevergütung ohne die Umsatzsteuer berechnet und auszahlt.

Ein Vorteil der Kleinunternehmerregelung sind weniger Formalien. Die Anforderungen an Rechnungen sind geringer, außerdem muss er nicht monatlich Umsatzsteuer abrechnen. Allerdings können Kleinunternehmer, die Fotovoltaikanlagen betreiben, keine Vorsteuer abziehen.

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