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Aktuelle Einspeisevergütung für Solarstrom

Infografik Preisindex Fotovoltaikanlagen
Die Preise für Solaranlagen sind bis Ende 2011 deutlich gefallen. © BSW

Die Einspeisevergütung für Strom aus Fotovoltaik ist für das Inbetriebnahmejahr und die folgenden 20 Jahre garantiert. Wurden in den vergangenen Jahren noch Fotovoltaik-Installationen auf Dächern, Fassaden und Freiflächen differenziert, wird seit 2009 nur noch zwischen Dach- und Freiflächenanlagen unterschieden. Der Fassadenbonus entfällt seit 2009. Im Mai 2010 hat der Bundestag die vorzeitige weitere Senkung der Einspeisevergütung beschlossen. Zu weiteren Einschnitten kam es auf Beschluss des Vermittlungsausschusses vom 27. Juni 2012 rückwirkend zum 1. April 2012. Ab dem 1. November 2012 kommt es zu einer weiteren Reduktion entsprechend des Zubaus. Die Einspeisevergütung wird ab 1. November zwischen 12,39 bis 17,90 Cent pro Kilowattstunde liegen. Im Dezember 2012 und Januar 2013 sinkt sie nochmals um jeweils 2,5 Prozent.

Einspeisevergütung ab 01.02.2013
Inbetriebn.DA bis 10 kWpDA bis 40 kWpDA ab 40kWpFreiflächen und DA bis 10 MWp
01.02.2013 16,64 ct/kWh15,79 ct/kWh14,08 ct/kWh11,52 ct/kWh
01.03.201316,28 ct/kWh15,44 ct/kWh13,77 ct/kWh11,27 ct/kWh
01.04.201315,92 ct/kWh15,10 ct/kWh13,47 ct/kWh11,02 ct/kWh
01.05.2013          Vergütung wird neu berechnet*

* Die Einspeisevergütung für Mai orientiert sich an dem Zubau von Juli 2012 bis März 2013. Dieser wird dann wiederum auf ein Jahr hochgerechnet.

Einspeisevergütung ab 01.04.2012
Inbetriebn. DA bis 10 kWp DA bis 40 kWp DA bis 1000 kWp Freiflächen und DA bis 10 MWp
01.07.2012 18,92 ct/kWh 17,95 ct/kWh 16,01 ct/kWh 13,1 ct/kWh
01.08.2012 18,73 ct/kWh 17,77 ct/kWh 15,85 ct/kWh 12,97 ct/kWh
01.09.2012 18,54 ct/kWh 17,59 ct/kWh 15,69 ct/kWh 12,84 ct/kWh
01.10.2012 18,36 ct/kWh 17,42 ct/kWh 15,53 ct/kWh 12,71 ct/kWh
01.11.2012 18,18 ct/kWh 17,24 ct/kWh 15,38 ct/kWh 12,58 ct/kWh
01.12.2012 17,99 ct/kWh 17,07 ct/kWh 15,23 ct/kWh 12,46 ct/kWh

Dachanlagen = DA

Bei Dachanlagen zwischen 10 kW und 1 MW werden nur 90 Prozent der Leistung vergütet. Dachanlagen unterliegen weiterhin einer nach Leistungsschwellen gestuften Vergütung. Die Vergütung für Anlagen, deren Leistung sich über mehr als eine Leistungsstufe erstreckt, sind rechnerisch anteilig zu ermitteln.

 

Einspeisevergütung ab 01.01.2012
Anlage =<30kW 30-100kW >100-1000kW
auf/an Gebäuden
bzw. Lärmschutzwand
24,43 ct/kWh 23,23 ct/kWh 21,98 ct/kWh
Eigenverbrauch anteilig
bis 30%
8,0 ct/kWh 6,85 ct/kWh 5,6 ct/kWh
Eigenverbrauch anteilig
über 30%
12,43 ct/kWh 11,23 ct/kWh 9,98 ct/kWh

Für Anlagen auf Freiflächen beträgt der Vergütungssatz  18,76 Cent/kWh auf Konversionsflächen und 17,94 Cent je Kilowattstunde auf sonstigen Freiflächen.

 

Einspeisevergütung ab 01.01.2011
Anlage =<30kW 30-100kW >100-1000kW
auf/an Gebäuden
bzw. Lärmschutzwand
28,74 ct/kWh 27,34 ct/kWh 25,87 ct/kWh
Eigenverbrauch anteilig
bis 30%
12,36 ct/kWh 10,96 ct/kWh 09,49 ct/kWh
Eigenverbrauch anteilig
über 30%
16,74 ct/kWh 15,34 ct/kWh 13,87 ct/kWh

 

Einspeisevergütung ab 01.10.2010
Anlage =<30kW 30-100kW >100-1000kW
auf/an Gebäuden
bzw. Lärmschutzwand
33,03ct/kWh 31,42ct/kWh 29,73ct/kWh
Eigenverbrauch anteilig
bis 30%
16,65ct/kWh 15,04ct/kWh 13,35ct/kWh
Eigenverbrauch anteilig
über 30%
21,03ct/kWh 19,42ct/kWh 17,73ct/kWh

 

Einspeisevergütung ab 01.07.2010
Anlage =<30kW 30-100kW >100kW >1000kW
auf/an Gebäuden bzw. Lärmschutzwand 39,14ct/kWh 37,23ct/kWh 35,23ct/kWh 29,37ct/kWh
auf Freiflächen 28,43ct/kWh 28,43ct/kWh 28,43ct/kWh 28,43ct/kWh

 

Für die kommenden Jahre ist für Fotovoltaik-Dachanlagen weiterhin eine Degression vorgesehen (jeweilige Reduktion der für die 20 Jahre nach Erstellung der Anlage garantierten Vergütung). Die Höhe der Degressionssätze richtet sich nach der jeweils im Vorjahr installierten Gesamtleistung in Deutschland. Für 2012 ist eine weitere zusätzliche Absenkung um 3 Prozent zum 1. März 2012 in der Debatte.

 

Steuertipps zur Einspeisevergütung

Die Einnahmen aus der Einspeisung von Strom aus Fotovoltaik in das öffentliche Netz sind einkommensteuerpflichtig. Der private Betreiber muss diese in seiner Steuererklärung angeben. Liegt der Gewinn jährlich bei unter 50.000 Euro, reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Ausgaben, die durch den Betrieb der Anlage entstehen, sind Werbungskosten. Dazu zählen beispielsweise die laufenden Betriebskosten der Anlage, die Kosten für die Wartung oder Reparatur, Finanzierungs- und Versicherungskosten sowie die Kosten für eine Stromzählermiete und die Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten können die Nutzer über 20 Jahren abschreiben.

Für die Einnahmen aus der Stromeinspeisung fällt Umsatzsteuer an, sofern ein Betreiber sich nicht für die sogenannte Kleinunternehmerregelung entscheidet. Diese greift, wenn der Umsatz bei neu in Betrieb genommenen Anlagen jährlich unter 17.500 Euro liegt. Betreiber von Fotovoltaikanlagen müssen dann beim Finanzamt beantragen, dass die Kleinunternehmerregel angewendet wird. Auch der Netzbetreiber muss es wissen, damit er die Einspeisevergütung ohne die Umsatzsteuer berechnet und auszahlt.

Ein Vorteil der Kleinunternehmerregelung sind weniger Formalien. Die Anforderungen an Rechnungen sind geringer, außerdem muss er nicht monatlich Umsatzsteuer abrechnen. Allerdings können Kleinunternehmer, die Fotovoltaikanlagen betreiben, keine Vorsteuer abziehen.

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