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Angebot richtet sich nur an Mitglieder

Solarbetreiber-Club startet Online-Rechtsauskunft

Mitglieder des Deutschen Solarbetreiber-Clubs erhalten ab sofort bei Rechtsfragen kostenlos Antworten von einem spezialisierten Rechtsanwalt.

Der Deutsche Solarbetreiber-Club e. V. (DSC) bietet ab sofort eine bundesweite anwaltlich betreute Rechtsauskunft speziell für Betreiber von Solaranlagen an. Diese Beratung sei notwendig, weil die Rechtslage für die Nutzer von Solaranlagen teils kompliziert erscheint und einige Akteure die rechtlichen Laien mit überhöhten oder sogar erfundenen Kosten und Gebühren zur Kasse bitten, erklärt der Verein in einer Pressemitteilung. Voraussetzung für die kostenfreie Beratung ist eine Mitgliedschaft im DSC. Der noch junge Verein hat noch keine 1.000 Mitglieder. Seine Angebote zielen darauf ab, gerade auch die Bedürfnisse von Kleinanlagenbetreibern abzubilden.

Schon bisher bekommen Mitglieder unter anderem Rabatte für Weiterbildungsveranstaltungen, für die Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärung oder für die professionelle Reinigung ihrer Solarmodule. Weitere Angebote zu Versicherung und Anlagenwartung bereiten die Club-Aktiven derzeit vor. "Unser Anspruch ist, dass sich die 4 Euro Mitgliedsbeitrag pro Monat nicht nur politisch und ideell auszahlen, sondern auch finanziell für jedes einzelne Mitglied", so der Vereinsvorsitzende Jan Wecke. Ihm zufolge holen die meisten Solarbetreiber den großen Teil der Mitgliedsbeiträge allein über Steuererstattungen wieder herein.

Kooperationspartner bei der neuen Rechtsauskunft ist die Karlsruher Kanzlei Nümann+Lang. Deren Inhaber Rechtsanwalt Peter Nümann ist dem DSC zufolge seit Jahren Spezialist für Erneuerbare Energien. Sein Engagement im DSC sieht er auch als Beitrag dafür, dass den Anlagenbetreibern ihre Rechte bewusster werden und sie Rechtsfragen überhaupt stellen: "Anlagenbetreiber müssen sich von den Netzbetreibern und anderen Geschäftspartnern nicht alles gefallen lassen", so Nümann.

Von Willkür betroffen war beispielsweise ein Clubmitglied mit seiner im Jahr 2013 erweiterten Fotovoltaikanlage. Der Netzbetreiber verlangte 140 Euro für eine angebliche Inbetriebnahmeprüfung. Als das Mitglied auf Anraten Peter Nümanns die Zahlung verweigerte und die Rechtsgrundlage der Rechnungsstellung verlangte, zog der Netzbetreiber die Forderung zurück.

Die Nutzung der neuen Rechtsauskunft ist einfach und ohne versteckte Kosten: Mitglieder geben ihre Frage über ein einfaches Online-Formular ein und erhalten innerhalb einer Woche die verlässliche Antwort eines Rechtsanwalts. Beantwortet werden zum Beispiel rechtliche Fragen zur EEG-Vergütung und EEG-Umlage, zu Eigenverbrauch, Haftung, Versicherung oder Vertragsfragen. Quelle: DSC / sth

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