Zuschüsse von bis zu 70 Prozent möglich

Sachsen fördert Speicher für Solarstrom extra

Batterien als Speicher für Strom aus PV werden in Sachsen extra gefördert. Die Zuschüsse betragen mit Boni bis zu 70 Prozent.

Der Freistaat Sachsen fördert Investitionen in dezentrale Speicher für Strom aus erneuerbaren Energien. Anlagebetreiber sollen dadurch einen Anreiz erhalten, den produzierten Strom zwischenzuspeichern und möglichst selbst zu verbrauchen, statt ihn unmittelbar ins Stromnetz einzuspeisen.

Für das Förderprogramm "Innovative dezentrale Stromerzeugung und -speicherung" stehen für 2013 und 2014 insgesamt 3 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden Investitionen in dezentrale Stromspeicher an PV-Anlagen und in Brennstoffzellenheizgeräte bezuschusst.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Nennleistung der entsprechenden Erzeugungsanlage. Wer beispielsweise eine Fotovoltaik-Anlage betreibt und nur 40 Prozent der Nennleistung der Anlage ins öffentliche Stromnetz einspeist und den Rest speichert, kann sich die Speicher-Anlage mit bis zu 50 Prozent fördern lassen. Wer ganz auf die Einspeisung des selbst erzeugten EE-Stroms ins öffentliche Netz verzichtet, erhält in einer begrenzten Anzahl von Modellvorhaben einen Fördersatz von bis zu 75 Prozent für die entsprechende Speicher-Anlage einschließlich der Fotovoltaikanlage."Damit setzen wir einen wirksamen Anreiz, einerseits Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, andererseits aber das öffentliche Stromnetz vor allem zu Spitzenzeiten zu entlasten", so Staatsminister Sven Morlok, FDP.

Gefördert werden dezentrale netzgekoppelte Stromspeicher, die mit Strom aus PV-Anlagen betrieben werden, sowie Modellvorhaben zum eigenwirtschaftlichen Betrieb von Fotovoltaiksystemen ohne Vergütung nach dem EEG in Kombination mit Speichersystemen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Angehörige Freier Berufe, KMU mit Sitz im Freistaat Sachsen und Unternehmen, deren Anteile mehrheitlich von der öffentlichen Hand gehalten werden.

Die Förderhöhe für dezentrale Stromspeicher beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben zuzüglich zu gewährender Innovationsboni und maximal 30.000 Euro. Die Förderhöhe für Modellvorhaben beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 50.000 Euro.

Zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Durchführung des entsprechenden Vorhabens sind unter anderem Investitionen für Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie, Investitionen in Mess- und Steuereinrichtungen, Datenerfassungs- und Datenübertragungssysteme und Ingenieur- und Planungsleistungen in Höhe von bis zu 10 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Modellvorhaben zum eigenwirtschaftlichen Betrieb ist auch die Fotovoltaikanlage zur Stromerzeugung förderfähig. Dafür muss jedoch auf die Einpeisevergütung dauerhaft verzichtet werden. In einem Vertrag mit dem Netzbetreiber muss die Einspeisung des erzeugten Solarstroms geregelt sein, über die maximal zulässige Einspeiseleistung entscheidet der Netzbetreiber. Ein Stromaustausch mit dem öffentlichen Stromnetz ist Fördervoraussetzung. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist nicht zulässig.

Die Basisförderung für Stromspeicher beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Dazu können noch Boni kommen. Wird der Stromspeicher in Kombination mit einer innovativen Steuerung zum Ansteuern von Verbrauchern in Abhängigkeit von Solarstromertrag, Speicherladestand und Stromverbrauch betrieben und dadurch ein insgesamt steuerbarer Jahresstromverbrauch von mindestens 10 Prozent des Gesamtstromverbrauchs am Investitionsort erreicht, gibt es 10 Prozent mehr Förderung. Reine Zeitsteuerungen und manuelle Steuerungen gelten nicht als innovative Steuerung.

Einen weiteren Bonus von 10 Prozent gibt es für hoch auflösende Datenerfassung. Dazu ist eine Messwertauflösung aller relevanten Messwerte von mindestens 5 Minuten sowie der Datenbereitstellung in einer für Dritte zugänglichen live-Darstellung im Internet mit einer Zeitverzögerung von maximal 24 Stunden für wenigstens drei vollständige Kalenderjahre notwendig. Voraussetzung für die Auszahlung des Innovationsbonus ist die Angabe der entsprechenden Internetadresse, auf welcher das live-Monitoring der geförderten Anlage einsehbar ist. Die Innovationsboni sind kumulierbar. Die maximale Förderhöhe beträgt einschließlich möglicher Boni 30.000 Euro. Quelle: SAB / bba

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