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Verordnungsermächtigung muss noch umgesetzt werden

Mieterstrom kommt, aber mit Hindernissen

Erste Häuser mit Mieterstrom-Versorgung gibt es schon. © Gagfah

Die Koalitionspartner haben sich kurz vor der Verabschiedung der EEG-Novelle auf Verbesserungen beim Mieterstrom geeinigt.

Die Koalitionspartner haben sich kurz vor der Abschiedung der EEG-Novelle auf Nachbesserungen beim Thema Mieterstrom geeinigt. Demnach werden künftig Mieterstrommodelle ermöglicht. Mieter könnten dann aus PV-Anlagen des Vermieters Strom vom Dach beziehen, ohne dass dafür die volle EEG-Umlage fällig wird.

Bisher waren nur Eigentümer, die sich mit einer Dachanlage selbst versorgten, von den Umlagen auf Ökostrom teilweise oder ganz befreit. Diese Eigenversorger sind anteilig mit der EEG-Umlage belastet, ab 2017 in Höhe von 40 Prozent. Eine ähnliche Regelung soll es für Vermieter als Betreiber dieser Anlagen und die dort wohnenden Mieter geben. Sie gilt aber nur für Solarstrom, Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung bleibt ausgeschlossen.

"Mieter könnten nun erstmals über niedrigere Strompreise von der Energiewende und dem Ausbau der erneuerbaren Energie profitieren", kommentiert Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. "Mieter werden bei der Energiewende bisher besonders belastet. Sie haben häufig geringere Einkommen als Eigenheimbesitzer, tragen aber die Lasten des Ausbaus erneuerbarer Energien zu einem großen Anteil. Es ist daher nur fair, wenn Mieter von Modellen alternativer Energiequellen profitieren können", ergänzte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Ganz unproblematisch dürfte die Umsetzung allerdings in Mietwohnungen nicht werden. In der Regel werden Mieter nicht komplett mit Strom versorgt werden können, sie benötigen also Verträge mit einem Grundversorger und mit dem Vermieter. Offen ist auch, ob Miete und Strombezug gekoppelt werden können. Kritiker verweisen zudem darauf, dass die jetzige Regelung im Gegensatz zur Einspeisevergütung keine langfristige Garantie sei. Sie könne von einer neuen Regierung geändert werden. Das mache Investitionen schwierig.

Eine Krücke ist auch noch die Konstruktion, dass das Parlament das Bundeswirtschaftsministerium ermächtigen muss, eine entsprechende Verordnung für Mieterstrom zu erlassen. Mit Blick auf die bereits bisher im Gesetz enthaltenen Verordnungsermächtigungen wie etwa zugunsten eines Grünstromvermarktungsmodells, die nie umgesetzt wurden, bezeichnete die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese neue Verordnungsermächtigung als bloße "Beruhigungspille". pgl

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