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Rechtsrahmen bleibt für viele Hausbesitzer unberechenbar

Mieterstrom bleibt 2017 ein schwieriges Geschäft

Mieterstromprojekt im Münchner Domagkpark. © Sunstrom

Die Ansicht von Experten aus Wohnungswirtschaft, Mieterverbänden und Solarbranche zum Mieterstrom divergiert.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat einen Leitfaden zum Photovoltaik-Mieterstrom vorgelegt. Wie steht es um dieses Geschäftsmodell, das der BSW darin als Alternative angesichts mittlerweile stark verringerter Einspeisevergütungen empfiehlt? Die Ansichten von Experten der Wohnungswirtschaft und Branchenpraktikern sind durchaus geteilt. Das liegt nicht nur an der Unsicherheit, die sich aus rechtlichen Lücken und bevorstehenden politischen Entscheidungen ergibt - Stichworte "Verordnung zur Verringerung der EEG-Umlage", "Gewerbesteuerpflichtigkeit" und zu erwartende "Neuregelung der Netzentgelte".

Die Idee des Modells Mieterstrom soll hauptsächlich zwei Probleme lösen: Die Rahmenbedingungen bei der Einspeisevergütung sind so gestrickt, dass in nennenswertem Umfang bisher "nur Eigenheimbesitzer (...) davon profitieren" (BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig). Und zweitens wurden sie inzwischen so verändert, dass sich eine Investition in Photovoltaik auf dem Dach von mehrstöckigen Wohngebäuden nur noch in wenigen Fällen rechnet. Damit auch Mieter vom Solarstrom profitieren, brauche es "Angebote, die einen geschickten Mix nutzen von Einspeisung, aber eben auch vor allen Dingen von direkter, lokaler Versorgung mit Solarstrom ohne Nutzung des öffentlichen Netzes", sagt Körnig. Es sei eine "Mischkalkulation von Stromverkauf an die Hausbewohner und Einspeisevergütung" erforderlich.

Gewinn von 900 bis 1.600 Euro pro Jahr

Wie das gehen kann, haben die Autoren im BSW-Leitfaden auf 50 Seiten dargestellt. Demnach können mit einer 30-Kilowatt-Photovoltaikanlage knapp 900 Euro netto pro Jahr erwirtschaftet werden, wenn die Mieter den Strom um 2 ct pro Kilowattstunde billiger bekommen sollen als aus dem öffentlichen Netz. Die zugrundeliegenden Annahmen sind allerdings nicht vollständig offengelegt. Bei einer etwas größeren Anlage (Spitzenleistung 50 Kilowatt) nennt der Leitfaden einen entsprechend höheren Gewinn für die Anbieterseite von "ca. 1.600 €/Jahr". Dem steht eine Anfangsinvestition von über 60.000 Euro allein für die Anlagentechnik gegenüber.

Doch aus der Sicht vor allem privater Vermieter mit wenigen bis etwa einem Dutzend Wohnheiten dürfte bei der Abwägung für oder gegen ein Mieterstrom-Projekt etwas Anderes entscheidender sein. "Ich kann das keinem empfehlen" urteilt Corinna Kodim, Energieexpertin beim Verband Haus & Grund. Sie wird von den Mitgliedern oft nach einem Mustervertrag für ein mögliches Mieterstromprojekt gefragt.

Aber damit sei es nicht getan. Es brauche zum Beispiel auch eine Gewerbeanmeldung, einen Vertrag mit dem Energieversorger und einen weiteren mit dem Netzbetreiber. Und: "Allein um das Hin und Her der Strom- und Zahlungsflüsse zu erfassen und zu dokumentieren, bedarf es einer umfangreichen Berechnung."

Dieses "Hin und Her" erhöht die Wirtschaftlichkeit eines Photovoltaikprojekts im Vergleich zu einer reinen Einspeisevergütung, bei der manchmal noch eine gewisse Direktlieferung zum Fahrstuhl und weiteren Verbrauchern mit Strombedarf tagsüber möglich ist, oft nicht entscheidend. Und so hält sich nicht nur die Begeisterung der meisten Vermieter für den Mieterstrom, sondern auch die mancher Solarteure mit großer Vertriebserfahrung in Grenzen.

Um seine Einschätzung gebeten, sagte Daniel Brandl, der Geschäftsführer von Orange Solar: "Ich habe den Eindruck, dass viele Vermieter kein sonderlich großes Interesse daran haben, wegen 20 oder 50 Euro zusätzlichen Einnahmen im Jahr zusätzliche Verträge abzuschließen - Verträge, deretwegen sie womöglich Streit mit einzelnen Mietern bekommen." Während diese nur an einfachen Geschäftsmodellen interessiert seien, liege das wesentliche Potenzial derzeit bei gewerblich genutzten Gebäuden.

Mieterbund: "rechtliche Hürden beseitigen"

Ulrich Ropertz, Geschäftsführer beim Deutschen Mieterbund, verweist eher auf die längerfristige Perspektive: "Mit dem Mieterstrom-Modell sind wir an sich schon auf dem richtigen Weg." Jetzt gehe es darum, rechtliche Hürden zu beseitigen wie zum Beispiel das Gewerbesteuerproblem bei Wohnungsgenossenschaften, "aber auch Hemmnisse für kleine Privatvermieter, die im Moment keinerlei Interesse haben, Stromversorger zu werden."

Corinna Kodim von Haus & Grund sieht ebenfalls in den rechtlichen und bürokratischen Hürden sowie dem Aufwand der Zählererfassung das wesentliche Hemmnis. Und die "bleiben auch bei einer Ermäßigung oder Befreiung von der EEG-Umlage bei Mieterstromprojekten bestehen" - abgesehen davon, dass dann die Umlage für den Rest der Stromverbraucher steige.

Auf diesen Mechanismus des Strommarktes weist auch Ulrich Ropertz vom Mieterbund hin: "Je erfolgreicher das Mieterstrommodell mit ermäßigter EEG-Umlage, desto schlechter für die anderen Mieter, die es nicht nutzen können."

Auswege aus dem Dilemma

Nicht einig sind sich Haus & Grund und der Mieterbund dagegen beim Vorschlag einer "Stromkostenverordnung". Der Vermieterverband schlägt das als "gerechteste Lösung" vor: Vermieter sollen die Stromkosten - vergleichbar der Wärme über die Heizkostenverordnung - als Betriebskosten abrechnen können. Ulrich Ropertz vom Mieterbund hält davon jedoch nichts, und auch im Bundestag wurde der Vorschlag bisher nicht aufgegriffen. Ropertz sagt, ein Vermieter, der in die Mieterstrom-Photovoltaik einsteigen möchte, müsse den Mietern ein gutes Angebot machen. "Es wird darauf ankommen, ob die das Angebot dann annehmen. Es kann jedenfalls keinen Anschluss- und Benutzungszwang geben."

Manche Vermieter suchen sich in diesem Dilemma inzwischen einen ganz anderen Ausweg. Corinna Kodim kennt einige Fälle, wo Vermieter für die EnEV-Anrechnung eine Photovoltaikanlage installiert haben, jetzt deren Strom an die Mieter verschenken und dafür die Miete etwas erhöht haben. "Für Wohnungsbaugesellschaften kommt das aber aus steuerrechtlichen Gründen nicht infrage", sagt die Expertin. von Alexander Morhart

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