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Neue Einspeisevergütung für Solarstrom verschärft das Problem

Manche Zähler messen Eigenverbrauch nicht korrekt

Dach mit Fotovoltaik-Modulen

Eigenverbrauchter Strom wird teilweise nicht korekt gemessen. Bild: MHH

Tübingen. Auf eine Lücke bei der Messung des Eigenverbrauchs von Fotovoltaikanlagen weist ein Beitrag im Forum des Online-Magazins EnBauSa.de hin. Zur Messung des Eigenverbrauchs sind so genannte Zweiwegezähler notwendig, die nicht nur den ins Stromnetz abgegebenen, sondern auch den selbst verbrauchten Strom erfassen. Manche Energieversorger verwenden aber Zweiwegezähler, die nur den Strom einer Phase zählen. "Das bedeutet natürlich bei angenommener gleichmäßiger Auslastung aller drei Phasen im Hausnetz eine um zwei Drittel zu geringe Vergütung des tatsächlichen Eigenverbrauchs", moniert der Beitrag im Forum.

In dem Fall, der im Forum geschildert wird, liefert eine Anlage mit einem Wechselrichter 100 Prozent der gerade benötigten Energie. Diese Energie wird zu je einem Drittel auf allen drei Phasen abgenommen. Da der Wechselrichter nur auf einer Phase Strom ins Netz einspeist, wird auch nur dort gegengerechnet. Es findet zählertechnisch auch nur auf dieser Phase ein Eigenverbrauch statt.

Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bestätigt auf Nachfrage von EnBauSa.de, dass es hier Probleme geben kann: "Es gibt einige Zähler, die nur eine Phase messen. Es sind aber auch elektronische Zähler auf dem Markt, die die drei Phasen saldierend messen." Einige Netzbetreiber setzen bereits solche Zähler ein. "Wie viele Energieversorgungsunternehmen Zähler einsetzen, die nicht saldieren, ist uns allerdings nicht bekannt", so der Verband. Kundinnen und Kunden, die Eigenverbrauch nutzen wollen, sollten sich bei ihrem Energieversorger informieren, welche Zähler verwendet werden.

Der BSW sieht hier Regelungsbedarf und will sich aufgrund der steigenden Bedeutung des Eigenverbrauchs dafür einsetzen, dass das Erneuerbare Energiengesetz bei den Zweiwegezählern präzisiert wird.

Erst seit gut einem Jahr wird überhaupt Fotovoltaikstrom vergütet, den der Betreiber selbst verbraucht oder an Nachbarn abgibt. Vorher waren Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, den von ihnen erzeugten Strom komplett ins öffentliche Netz einzuspeisen. Mit der Reform der Einspeisevergütung für Solarstrom, die im Juli 2010 in Kraft getreten ist, soll der Eigenverbrauch von Solarstrom gestärkt werden.

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