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Unterm Strich sinkt auch die Eigenverbrauchsvergütung

Kabinett beschließt Kürzung der Einspeisevergütung

Für Strom vom Dach gibt es ab 1. Juli weniger Geld. Bild: Solarworld

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für die Neuregelung der Einspeisevergütung ab Juli 2010 beschlossen. Die Solarwirtschaft fordert Nachbesserungen.

Wie erwartet hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Änderung des Erneuerbare Energien Gesetzes, auf den sich der Koalitionsausschuss zu Beginn der Woche geeinigt hatte, beschlossen. Während Bundesumweltminister Norbert Röttgen von einem ausgewogenen Entwurf spricht, der dazu beitragen wird, "dass die Fotovoltaik aus ihrer Nischenposition zu einer relevanten Größe im Energiemix werden kann", sieht der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) die solare Zukunft Deutschlands gefährdet.

Der Beschluss sieht vor, die Vergütung für Strom aus Fotovoltaik-Anlagen auf Dachflächen zum 1. Juli 2010 um 16 Prozent zu senken. Bei Freiflächen-Anlagen sollen 15 Prozent gekürzt werden. Für Solaranlagen auf Ackerflächen gibt es künftig keine Förderung mehr. Anlagen auf Freiflächen, für die zum 1. Januar 2010 schon eine Baugenehmigung vorlag und die bis Ende des Jahres Solarstrom ins Netz einspeisen, erhalten noch die alte Vergütung in Höhe von 28,43 Cent je eingespeister Kilowattstunde.  

Wird das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent und im Jahr 2011 um 3 Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, sinken die Vergütungssätze langsamer. Dem BSW zufolge sinkt die Einspeisevergütung damit in einem Zeitraum von gut einem Jahr insgesamt um 34 Prozent, sollte das Marktvolumen 2010 das Vorjahresniveau erreichen. Bei schnellerem Marktwachstum drohten sich die Einschnitte bis zum 1. Januar 2011 sogar auf 42 Prozentpunkte zu summieren. Zwar seien die Preise für Solarstromanlagen aufgrund eines harten internationalen Wettbewerbs nach Analysen von EUPD-Research im letzten Jahr um durchschnittlich 26 Prozent gesunken, die Produktionskosten jedoch nicht in gleicher Größenordnung.

Das Bundesumweltministerium hebt in seiner Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluß als besonders positiv hervor, dass "der Eigenverbrauch von Strom aus Fotovoltaikanlagen künftig stärker gefördert" wird. Tatsächlich erhalten Eigenverbraucher nach dem beschlossenen Entwurf acht Cent mehr als Produzenten, die ihren Strom vom Dach ins Netz einspeisen. Derzeit sind es 3,62 Cent. "Dadurch dass die Einspeisungsvergütung drastisch von 39,14 Cent auf 32,88 abgesenkt wird, ergibt sich bei der Eigenverbrauchsvergütung jedoch trotz der Anhebung der Besserstellung im Vergleich zur Einspeisungsvergütung immer noch eine Kürzung um rund zwei Cent von 22,76 auf 20,88 Cent", stellt Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, gegenüber EnBauSa.de klar.

Auch der BSW kann der beschlossenen Eigenverbrauchsregelung nicht viel Positives abgewinnen. Zwar unterstütze er das Bestreben der Bundesregierung, für Fotovoltaik-Anlagenbesitzer einen Anreiz zu schaffen, ihren Solarstrom selbst zu verbrauchen und dadurch weniger Förderung in Anspruch zu nehmen. "Die derzeit im Koalitionsentwurf vorgeschlagene Vergütung für direkt verbrauchten Solarstrom ist aber nicht ausreichend, um die massiven Förderkürzungen auch nur annähernd zu kompensieren", so BSW-Solar Geschäftsführer Carsten Körnig.

Der Anmerkung des Bundesumweltministeriums von der stärkeren Förderung des Eigenverbrauchs profitiere auch das Gewerbe, da die Regelung auf Anlagen bis zu einer Größe von 800 Kilowatt ausgedehnt wird, hält der BSW entgegen, dass gewerbliche Nutzer in der Regel niedrigere Stromtarife erhalten, so dass sich der Eigenverbrauch für sie noch weniger lohnt. Der Gesetzesentwurf geht von einem Strompreis von 20 Cent je Kilowattstunde aus. Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde bringt künftig 40,88 Cent: 20 Cent eingesparte Stromkosten plus 20,88 Cent vom Staat. Derzeit gibt es 22,76 Cent.

Der Solarverband hält einen Vorteil des Direktverbrauchs gegenüber der Einspeisung in Höhe von zehn Cent je Kilowattstunde – wie im BMU-Vorschlag ursprünglich vorgesehen – für zielführend. Mit der Stärkung des Direktverbrauchs würden Netze entlastet und Anreize zur Entwicklung von Effizienztechnologien wie tarifabhängiger Verbrauchssteuerung für Haushaltsgeräte, von Speichersystemen und effizientem Verbraucherverhalten gesetzt.

"Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert die Bundeskanzlerin und die Mitglieder des deutschen Bundestages auf, im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - im Dialog mit der Branche das EEG zu überarbeiten", heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands. Eine schnellere Absenkung der Zuschüsse sei möglich, nicht aber in dem geplanten Ausmaß und mit der Kappung ganzer Marktsegmente. sth

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