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Regelungen zum Eigenverbrauch treten in Kraft

Europäischer Gerichsthof kippt EEG nicht

Europäischer Gerichtshof bestätigt Gültigkeit des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland ist mit Spannung erwartet worden. Es ging um die Frage, ob Ökostromförderung auch an Erzeuger bezahlt werden muss, die Strom aus Erneuerbaren aus dem Ausland einführen. Das hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. Juli 2014 verneint.

Nationale Fördersysteme seien rechtens und nur innerhalb des jeweiligen Landes gültig. Damit steht nun einem Inkrafttreten der EEG-Novelle nichts mehr im Wege. Die hatte in den vergangenen Wochen vor allem durch die Diskussionen um Regelungen zum Eigenverbrauch von Strom aus Erneuerbaren für heftige Diskussionen gesorgt. Der Bundesverband Solarwirtschaft überlegt, den Bundesgerichtshof anzurufen um das Gesetz zu kippen. pgl

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