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Eigenverbrauch bleibt im Gesetz

EEG bringt Änderungen für Fotovoltaik und KWK

Zum Jahreswechsel 2012 ändern sich die Rahmenbedingungen für Fotovoltaik und KWK durch das Inkrafttreten des novellierten EEG.

Am 1. Januar 2012 tritt das novellierte Erneuerbare Energien-Gesetz in Kraft. Es bringt Änderungen für die Betreiber von Fotovoltaik- und KWK-Anlagen. Formuliert ist dort als zentrales Ziel, den Anteil Erneuerbarer an der Stromerzeugung zu erhöhen. 35 Prozent ist die Zielgröße spätestens bis zum Jahr 2020, 50 Prozent spätestens bis zum Jahr 2030, 65 Prozent spätestens bis zum Jahr 2040 und 80 Prozent spätestens bis zum Jahr 2050.

Die Solarförderung für Fotovoltaik bleibt im wesentlichen erhalten, die Einspeisevergütung sinkt 2012 um 15 Prozent. Möglicherweise kommt es zur Jahresmitte 2012 zu einer weiteren Reduktion, dies ist aber beim bisherigen Ausbautempo nicht zu erwarten. In der Debatte ist zudem noch eine Deckelung der Förderung bis zu einem Ausbau von 1 Gigagwatt. Die hatte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler in die Debatte gebracht.

Die Eigenverbrauchsregelung ist um zwei Jahre verlängert. Anlagen mit einer Größe von mehr als 100 KW sind davon aber ausgeschlossen.

Solaranlagen mit einer Leistung von 30 Kilowatt bis 100 Kilowatt müssen außerdem mit einem technischen Gerät nachgerüstet sein, das die Einspeiseleistung ferngesteuert reduzieren kann.

Das gilt auch für Betreiber von KWK-Anlagen ab einer Größe von 100 Kilowatt. Betreiber von Solaranlagen mit weniger als 30 Kilowatt haben die Möglichkeit die Einspeiseleistung bei 70 Prozent abzuregeln. Ob sich hieraus allerdings die Pflicht ergibt, alle Anlagen nachzurüsten, lässt das EEG offen.

Neben der Ändeurng des EEG ist für 2012 eine Wiederaufnahme der Förderung von Mini-KWK-Anlagen mit einem Zuschuss des Bafa angekündigt. Die genaue Ausgestaltung ist aber noch offen. pgl

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