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Das Parlament soll auch künftig einbezogen sein

Bundestag beschließt Kappung der Solarförderung

Bei Dachanlagen soll die Solarförderung kräftig fallen. © Solarworld

Solarförderung: Der Bundestag hat die Novelle des EEG verabschiedet, die eine Kappung der Solarförderung vorsieht. Das Gesetz muss noch in den Bundesrat.

Der Bundestag hat sich am 29. März 2012 mit den Stimmen der Mehrheit der Abgeordneten von CDU/CSU und FPD und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen für den Gesetzentwurf zur Änderung des EEG ausgesprochen.

Der Entwurf enhält als wesentliche Punkte eine deutliche weitere Kappung der Solarförderung und die Einführung eines so genannten Marktintegrationsmodells. Damit das Gesetz in Kraft tritt muss der Bundesrat zustimmen. Es wird erwartet, dass dort darüber am 11. Mai diskutiert und beschlossen wird.

Vorgesehen sind im Gesetzentwurf neue Vergütungssätze für Solarstrom. Sie sollen für die Anlagenklasse zwischen 0 und 10 Kilowatt Peak (kWp) bei 19,5 ct/kWh, in der 10 bis 1.000 kWp bei 16,5 ct/kWh und in der Anlagenklasse 1 bis 10 Megawatt Peak bei 13,5 ct/kWh liegen. Bei Anlagen über 10 MWp gibt es keine Einspeisevergütung. Ab 1. Mai 2012 soll die Vergütung als Basisdegression um ein Prozent monatlich fallen.

Außerdem gibt es den so genannten "atmenden Deckel". Je mehr Fotovoltaik installiert wird, desto stärker sinkt die Einspeisevergütung. Die jährliche Gesamtdegression wird auf maximal 29 Prozent erhöht. Die geplante Verordnungsermächtigung ist gestrichen. Damit sind auch künftige Änderungen der Einspeisevergütung nur mit Zustimmung des Parlaments möglich.

Dachanlagen, für die eine Anfrage auf Netzanschlussbegehr vor dem 24. Februar 2012 vom Anlagenbetreiber abgeschickt wurde, erhalten Bestandsschutz auch bei Inbetriebnahme bis 30. Juni.

Als Anreiz, den Strom vom Dach selbst zu verbrauchen und damit die Netze zu entlasten, gab es bislang Zulagen für den Eigenverbrauch. Die sieht der Gesetzentwurf nicht mehr vor. Stattdessen reduziert sich bei Anlagen bis 10 kWp die vergütungsfähige Menge auf 80 Prozent des jährlich erzeugten Stroms. Bei Anlagen zwischen 10 und 1.000 kWp sind 90 Prozent des jährlich erzeugten Stroms vergütungsfähig. pgl

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