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Lange Rückwirkung gilt als wenig wahrscheinlich

Altes EEG gilt bis zur Einigung weiter

Nach der Ablehnung der Kürzung der Solarförderung im Bundesrat gelten die höheren Sätze der Solarförderung erst einmal weiter.

Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung vorgelegten Pläne zur Kürzung der Solarförderung abgelehnt. "Bis das überarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft sein wird, gilt weiterhin das seit 1. Januar 2011 geltende EEG", so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zur aktuellen Rechtslage.

Bis zum Inkrafttreten des neuen EEG wird weiter die bisherige Vergütung für Solaranlagen von 24,43 Cent pro Kilowatt­stunde, für kleinere Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak gezahlt. Der Vorschlag der Bundesregierung sah vor, diesen Betrag auf 19,5 Cent pro Kilo­wattstunde zu reduzieren. Außerdem sollte es die Einspeisevergütung nur noch für 80 Prozent des Stroms bei einer Energieerzeugung von zehn Kilowatt geben. 16,5 Cent pro Kilowatt­stunde waren für 90 Prozent des erzeugten Stroms bei einer Leistung zwi­schen zehn und 1.000 Kilowatt vorgesehen. Geplant war außerdem, die Regelungen rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft zu setzen. Ob eine nun sehr lange Rückwirkung duchsetzbar sein wird ist fraglich.

Das weitere parlamentarische Verfahren sieht einen Gang in den Vermittlungsausschuss vor. Dort kann drei Mal beraten werden. Kommt es dann nicht zu einer Einigung, gilt das Gesetz als gescheitert. Üblicherweise wird aber erst dann zum dritten Mal im Vermittlungsausschuss verhandelt, wenn eine Einigung absehbar ist. pgl

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