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Verordnung soll zum 1. Januar 2017 kommen

Abgaben für Mieterstrom sollen sinken

Nur selten profitieren Mieter wie hier in Villingen-Schwenningen von PV-Strom. © Gagfah

Mieter sollen vermehrt Strom vom Dach nutzen können. Für Januar 2017 ist eine entsprechende Verordnung geplant.

Solarstrom vom Dach ist deutlich günstiger als Strom vom Energieversorger. Bislang haben meist nur Gebäudeeigentümer diese Chance genutzt. Künftig könnten vermehrt auch Mieter in den Genuss des preiswerten Ökostroms kommen. Mieterstrommodelle heißen die neuen Projekte, Vermietern und Anlagenbetreibern bieten sie ebenfalls finanzielle Vorteile.

Viele Unternehmen und Energieversorger sind unlängst in den Markt eingestiegen. Ende Oktober und Anfang November 2016 haben zwei Bundesländer, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, Förderprogramme für Mieterstromprojekte aufgelegt. Ab nächstem Jahr winkt noch einmal ein höherer Ertrag: Die für solare Mieterstromprojekte fälligen staatlichen Abgaben sollen ab 1. Januar 2017 kräftig sinken.

Rund 1,5 Million Gebäudeeigentümer in Deutschland betreiben eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach.  Dass auch Mieter den günstigen Ökostrom vom Dach nutzen können, war in der Vergangenheit die Ausnahme. Das hat vor allem wirtschaftliche Gründe. Anbieter von Mieterstrom müssen seit Mitte 2014 die volle EEG-Umlage, derzeit 6,35 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh), zahlen, wenn sie die Mieter mit dem hausgemachten Strom vom Dach versorgen. Hauseigentümer, die den Strom ihrer eigenen Anlage nutzen, müssen dagegen je nach Größe der Anlage keine oder nur eine geringe Umlage entrichten. Hinzu kommen bei Mieterstromvorhaben zusätzliche Kosten etwa durch aufwändige Zählerkonzepte.

Ertrag von Mieterstrom war bislang gering

Der Ertrag solcher Modelle war infolgedessen meist zu gering, um auf dem Markt eine Chance zu haben. Doch jetzt kommt Bewegung in die Sache. Immer mehr Immobilieneigentümer ermöglichen ihren Mietern, sich günstig mit vor Ort erzeugter Energie zu versorgen. Rund hundert Projekte deutschlandweit wurden bereits realisiert, viele sind in den Startlöchern. Stadtwerke, Wohnungsbauunternehmen und Firmen aus dem Energiesektor bieten fachliche Hilfe an.

Das Potenzial ist enorm: Rund 20 Prozent der Mietwohnungen eignen sich für Mieterstrom. Das sind insgesamt 1,5 Millionen Wohnungen, hat das Marktforschungsunternehmen Trendresearch ausgerechnet.

Im nächsten Jahr erhöht sich zudem voraussichtlich die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten für private Mieter. Ab 1. Januar 2017 soll die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die für Mieterstrom fälligen Abgaben um 60 Prozent verringern. Das könnte den Strom für Mieter um bis zu 4 Cent pro kWh billiger machen.

Treiber der Wirtschaftlichkeit ist aber auch der steigende Strompreis. Das Vergleichsportal Verivox geht von einer Strompreiserhöhung von durchschnittlich 3 Prozent zum Jahreswechsel aus. Hinzu kommen die weiter fallenden Modulkosten der Solaranlagen.

Steigende Strompreise machen Mieterstrom attraktiv

Solare Mieterstrommodelle funktionieren in der Regel nach folgendem Prinzip: Der Gebäudeeigentümer verpachtet sein Dach an ein Unternehmen, eine Energiegenossenschaft oder ein Stadtwerk, das dort eine Photovoltaikanlage errichtet, betreibt und die Mieter mit dem günstigen Solarstrom beliefert. "Der vor Ort von der Solaranlage erzeugte Strom verbleibt im Gebäude, wird dort verbraucht und nutzt nicht das öffentliche Stromnetz", erklärt Carsten Tschamber vom Solarcluster Baden-Württemberg. "Der Strom ist daher von Netzentgelten und der Stromsteuer befreit und wird den Mietern bis zu 15 Prozent günstiger als normale Stromtarife angeboten."

Liefert die Solaranlage bei bedecktem Himmel nicht genug Elektrizität, bekommen die Mieter automatisch Strom aus dem Netz. Solarstromüberschüsse werden eingespeist und im Rahmen des EEG vergütet. Im Briefkasten liegt weiterhin nur eine Stromrechnung.

Ein Wechsel vom Mieterstrommodell zu einem anderen Anbieter ist jederzeit möglich. Und wer keine Lust auf das Angebot des Vermieters hat, kann es einfach ausschlagen und bei seinem Stromversorger bleiben.

Niedrigere Nebenkosten steigern Attraktivität

Die Hauseigentümer profitieren mehrfach von dem Modell: Durch die niedrigeren Nebenkosten der Mieter steigt die Attraktivität ihrer Mietobjekte, hinzu kommt der Imagegewinn. Außerdem können gesetzliche Vorgaben wie das bundesweite Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Neubauten oder das baden-württembergische Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) für den Gebäudebestand vollständig erfüllt werden, zusätzliche Investitionen werden nicht nötig. Die Gesetze fordern, einen Anteil des Strom- oder Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken.

Vor allem aber bringt Mieterstrom den Gebäudeeigentümern bares Geld. Die Eigentümer erhalten eine monatliche oder jährliche Pacht. Sie können die Anlage zwar auch selbst errichten und den Strom an ihre Mieter verkaufen. Dann erhöht sich ihr Gewinn, aber auch der Aufwand bei Anmeldungen und Abrechnungen. Diesen übernehmen auf Energiedienstleistungen spezialisierte Experten mit entsprechendem Know-how wie Techem, Naturstrom oder EnBW, die sich im Gegenzug einen Teil des Verkaufsgewinns aus der Direktstromlieferung abzweigen.

Eine Modellrechnung für 2016 zeigt, dass sich das bereits jetzt für sie lohnt, wenn auch in kleinem Umfang: Die Stromgestehungskosten liegen bei Photovoltaikanlagen derzeit zwischen 11 und 13 Cent pro produzierter kWh. Zuzüglich der EEG-Umlage für Anlagen über 10 Kilowatt installierter Leistung sowie Verwaltungs- und Finanzierungskosten bleiben bei einem Verkaufspreis von 22 Cent rund 2 bis 3 Cent Gewinn pro kWh übrig.

Viele Regelungen fehlen derzeit noch

Trotzdem gibt es noch einige Hemmnisse, die der weiteren Ausbreitung des Modells im Wege stehen. Aktuell fehlt es an eindeutigen Regelungen, wie die Stromzähler angeordnet sein müssen und in welcher Form der Netzanschluss zu erfolgen hat. Auch der Wechsel von Mietern zu einem anderen Stromanbieter erfordert eine enge Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Im Fall der Wohnungswirtschaft kommt hinzu: Wird sie Anbieter eines Mieterstromprojektes, generiert sie Umsätze und setzt damit die erweiterte Gewerbesteuerkürzung aufs Spiel.

Auch ist noch nicht klar, ob die Verringerung der Abgaben überhaupt zum 1. Januar kommt. Im Gesetz ist sie nicht festgeschrieben, sie soll mit einer Verordnung nachgeliefert werden. "Das Bundesland Baden-Württemberg bereits angekündigt, ebenfalls ein Förderprogramm aufzulegen, um die Verbreitung von Mieterstdesregierung sollte sich beeilen, sonst wird sich zum Jahreswechsel nichts ändern", sagt Tschamber. Sollte das der Fall sein, hat Baden-Württemberg angekündigt, ebenfalls Mieterstromprojekte zu fördern. Quelle: Solar Consulting / pgl

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