Noch gibt es nicht genügend datenschutztaugliche Geräte

Smart-Meter-Einbau beginnt erst im Herbst

In so manchen Zählerschrank könnte Bewegung kommen: Bis 2032 sollen flächendeckend digitale Stromzähler in Betrieb sein. Der gesetzlich ab 2017 vorgesehene Smart-Meter-Einbau verzögert sich aber derzeit, da das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch keine drei Systeme als datensicher zugelassen hat.

Der Gesetzgeber schreibt den schrittweisen Austausch der analogen Zähler vor. Für einige Haushalte mit sehr hohem Stromverbrauch oder größerer Solaranlage geht die Umstellung noch weiter: Sie erhalten zusätzlich zum digitalen Zähler ein sogenanntes Gateway – das ist eine Kommunikationseinheit, die Daten versenden und empfangen kann. Damit haben sie dann ein "intelligentes Messsystem", auch bekannt als Smart Meter.

Intelligente Messsysteme werden dann künftig nach und nach zum Standard für immer größere Verbrauchergruppen. Das berge, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, sowohl Chancen als auch Risiken.

Digitale Stromzähler sind allein noch keine Smart Meter. Erst kombiniert mit sogenannten Gateways, die die Datenübertragung ermöglichen, ergeben sich intelligente Messsysteme. Digitale Zähler allein versenden also keine Daten, können diese aber speichern und Haushalten so theoretisch helfen, ihren Verbrauch zu steuern. Moderne Messeinrichtungen speichern Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreswerte für 24 Monate.

Verbraucher müssen Smart Meter dulden

Veranlasst wird die Installation von Messeinrichtungen und -systemen durch den Messstellenbetreiber. Dabei handelt es sich nicht um den Stromanbieter, mit dem der Stromliefervertrag besteht, sondern um ein weiteres Unternehmen, in der Regel den örtlichen Netzbetreiber. Drei Monate vor dem geplanten Einbau müssen betroffene Verbraucher informiert werden. Widersprechen können diese der Installation nicht. Sie können aber prüfen, ob der theoretisch mögliche Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ihnen günstigere Konditionen bringt.

Den Einbau von Smart Metern dulden müssen derzeit Haushalte, die im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre jährlich mehr als 10.000 Kilowattstunden Strom verbraucht haben, ab 2020 sinkt diese Grenze auf 6.000 kWh. Das ist aber deutlich mehr als ein Durchschnittshaushalt verbraucht, der zwischen 3.500 und 4.000 kWh liegt.

Für Betreiber von Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken ab sieben Kilowatt elektrischer Leistung besteht bereits Einbaupflicht. Über den Zählereinbau bei kleineren Anlagen oder geringeren Verbräuchen, entscheidet der Messstellenbetreiber ab 2018 beziehungsweise 2020 selbst. Theoretisch kann jeder Haushalt betroffen sein.

Für die jährlichen Kosten gelten gesetzliche Obergrenzen, die vom Stromverbrauch oder der stromerzeugenden Anlage abhängen. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.600 kWh kann zum Beispiel für einen Smart Meter mit bis zu 40 Euro zur Kasse gebeten werden. Ein digitaler Zähler allein darf unabhängig vom Verbrauch bis zu 20 Euro kosten. Zum Vergleich: Derzeit liegen die jährlichen Zählerkosten in NRW bei durchschnittlich rund 13 Euro. Ebenfalls von den Verbrauchern bezahlt werden müssen gegebenenfalls notwendige Umbauten am Zählerschrank.

Die Stromverbrauchswerte, die intelligente Messsysteme erheben können, lassen theoretisch Rückschlüsse auf Alltag, Gewohnheiten und Lebensstandard der Bewohner zu und dürfen nicht in falsche Hände geraten. Deshalb stellt das Gesetz hohe Anforderungen an die Datensicherheit. Die müssen mindestens drei Geräte erfüllen, damit sich kein Monopol bildet. Mit einer ausreichenden Zahl wird erst für Mitte des Jahres gerechnet.

Nicht alle Daten fließen automatisch über die Leitungen: Von Haushalten mit einem Jahresverbrauch unter 10.000 kWh erhalten Versorger und Netzbetreiber im Regelfall nur den Jahreswert als Summe. Liegt der Verbrauch aber höher oder wird Strom erzeugt, erhalten sie von intelligenten Messsystemen täglich ein Verbrauchs- beziehungsweise Einspeiseprotokoll in 15-Minuten-Intervallen vom jeweiligen Vortag. Quelle: Verbraucherzentrale NRW / pgl

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