Die Länder wollen den Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit Verdunstungskühlanlagen erhöhen. Mit Entschließung auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen haben sie die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig verbindliche Regelungen für derartige Anlagen vorzulegen.
Diese sollen zum Beispiel die Verpflichtung der Betreiber zur regelmäßigen Überprüfung, Reinigung und Wartung, aber auch zur Stilllegung unzulässig belasteter Anlagen enthalten. Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass sich in diesen Anlagen – die in Industriebetrieben und großen Gebäuden wie zum Beispiel Hotels oder Krankenhäusern zum Einsatz kommen – bei unzureichender Wartung Legionellen vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden können.
Dies sei zum Beispiel bei der Legionellenepidemie in Warstein mit drei Toten und 165 Erkrankten Ende 2013 der Fall gewesen, bei der ein offenes Rückkühlwerk zumindest als Mitverursacher gelte. Auch in Ulm wurde ein Rückkühlwerk für die Verbreitung von Legionellen verantwortlich gemacht. Das Verfahren musste aber eingestellt werden da ein Kühlwerk aus vielen Bestandteilen besteht und unklar war, wer den Befall verursacht hat. 117pgl