Für Anlagen muss mehr Platz eingeplant werden

Öko-Richtlinie fordert Architekten bei Lüftung

Planer sehen heute oft nicht genug Platz für Klima- und Lüftungstechnik vor.

Zum 1. Januar 2016 treten im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie erstmals Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Lüftungsgeräten für Nichtwohngebäude in Kraft. Diese Anforderungen an die so genannten zentralen Raumlufttechnischen (RLT-) Geräte können von der deutschen Klima- und Lüftungsindustrie problemlos erfüllt werden, führen jedoch dazu, dass Lüftungsanlagen in Einkaufszentren, Hotels, Bürokomplexen oder Flughäfen zukünftig größer ausgeführt werden müssen. Planer und Architekten müssen diesen erhöhten Platzbedarf frühzeitig einplanen. Darauf weist der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) hin.

Die EU-Ökodesign-Durchführungsverordnung 2014/1253/EU greift unmittelbar und ohne Übergangsfrist. Erfüllen RLT-Zentralgeräte die entsprechenden Mindestanforderungen nicht, dürfen sie ab dem 1. Januar 2016 im Europäischen Binnenmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. In Deutschland soll es dann ein neues Förderprogramm für Lüftungsanlagen geben.

Alle zentralen RLT-Geräte müssen bei der Ventilator-Stromaufnahme zukünftig Grenzwerte einhalten. Für so genannte bidirektionale Geräte, die in zwei getrennten Luftströmen verbrauchte Luft abführen und durch frische Luft ersetzen, wird zudem eine effiziente Wärmerückgewinnung mit einem Wirkungsgrad von mindestens 67 Prozent vorgeschrieben – unabhängig von den klimatischen Bedingungen. Die technische Umsetzung wird dazu führen, dass die Geräte bei gleicher Luftleistung um bis zu 30 Prozent größer ausgeführt werden müssen. Ulrich Pfeiffenberger, Vorstandsvorsitzender des FGK mahnt, mehr Platz vorzusehen: "In vielen, zunehmend luftdichten Nichtwohngebäuden wird aus architektonischen Gründen bereits heute nicht genügend Platz für die Klima- und Lüftungstechnik eingeplant. Eine ausreichende, hygienische Frischluftversorgung ist dort nicht gewährleistet. Dieses Problem könnte sich mit den neuen EU-Ökodesign-Anforderungen im kommenden Jahr verschärfen." Quelle: FGK / pgl

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