Verband bietet Weiterbildung an

Klimaanlagen werden zu selten energetisch inspiziert

Die energetische Inspektion von Klimaanlagen mit mehr als 12 kW thermischer Kälteleistung ist Pflicht, wird jedoch nur selten durchgeführt.

Wer eine vor 2004 installierte Klimaanlage mit mehr als 12 kW thermischer Kälteleistung betreibt, muss hierfür zwingend eine energetische Inspektion nachweisen können. Für sämtliche bestehenden Anlagen dieser Art gilt die in § 12 EnEV geregelte Betreiberpflicht, alle 10 Jahre eine solche Inspektion durchführen zu lassen. Einer aktuellen Studie zufolge würden, so der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) bisher weniger als 3 Prozent der betreffenden Klimaanlagen energetisch inspiziert.

"Diese bisher geringe Inspektionsquote bedeutet für Fachleute, die sich für die energetische Inspektion weiter qualifizieren, ein wachsendes Betätigungsfeld", erläutert Clemens Schickel, Technischer Referent des BTGA. Entsprechende Kenntnisse vermittelt der BTGA – in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) – in seiner Seminarreihe zu § 12 EnEV, die in 2014 fortgesetzt wird. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern die notwendigen Kenntnisse zur Durchführung der energetischen Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen sowie von Anlagen zur Klimakälteerzeugung.

Die Seminarinhalte richten sich an den in § 12 der EnEV 2009 genannten Personenkreis. Dies sind insbesondere Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen. Für weitere Fachrichtungen wie beispielsweise Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Bauingenieurwesen mit einem Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik oder der TGA ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung gefordert. Quelle: BTGA / pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.