Weitere Verschärfung kommt bereits 2014

Energieverbrauch für Klimageräte wird neu geregelt

Norm soll Klimageräte energiesparender machen. © Mitsubishi Electric

Klimageräte für private Haushalte dürfen ab 2013 nur noch dann in die EU eingeführt werden, wenn sie weniger Energie verbrauchen als bisher. 2014 tritt eine weitere Verschärfung in Kraft.

Zum 1. Januar 2013 tritt das LOT 10 der Eco-Design- oder ErP-Richtlinie (Energy related Products) in Kraft. Dieser Teilbereich umfasst die Einfuhr und den Verkauf von Klimageräten bis 12 Kilowatt Kälteleistung in der EU. Das betrifft eine Geräteklasse, die in privaten Haushalten eingesetzt wird.

Klimageräte bis 12 kW Kühlleistung unterhalb der Mindest-Effizienzklasse D ab dem 1. Januar 2013 und unterhalb der Effizienzklasse B dürfen ab dem 1. April 2014 nicht mehr in die Europäische Union eingeführt werden. Im Heizbetrieb müssen die betroffenen Klimageräte ab Beginn des kommenden Jahres mindestens die Effizienzklasse A und ab dem 1. Januar 2014 sogar die Bedingungen der Effizienzklasse A+ erfüllen. Ineffiziente Klimageräte erhalten kein CE-Kennzeichen, besonders effiziente Klimageräte können mit der "Euroblume" ausgezeichnet werden. Frühestens ab 2014 werden auch Klimageräte oberhalb von 12 kW Kälteleistung unter die ErP-Richtlinie fallen.

Ab dem 1. Januar 2013 gelten gleichzeitig die neuen Energie-Effizienzklassen A+, A++ und A+++. "Der Unterschied im Energieverbrauch zwischen einem derzeit noch als bestes Klimagerät bewertetem Produkt mit der A-Auszeichnung und der künftigen Besteinstufung A+++ kann nach Aussagen von Holger Thiesen, General Manager Mitsubishi Electric, bis zu 70 Prozent betragen.

Ab dem 1. Januar 2013 werden COP und EER durch den SCOP und den SEER abgelöst. Die Leistungszahl COP definierte bislang die Wirtschaftlichkeit in Form des Verhältnisses zwischen eingesetzter und abgegebener Leistung im Heizbetrieb. Der EER bewertete die Effizienz im Kühlbetrieb. Waren diese Werte bislang auf einen einzigen Betriebspunkt ausgelegt sind der SCOP und der SEER in mehreren realistischen Messpunkten definiert, die in die Einstufung der neuen Energie-Effizienzklassen münden. Der Teillastbetrieb wird mit den neuen Richtlinien höher gewichtet. Die Hersteller von regelbaren Inverter-Geräten erhoffen sich dadurch eine Aufwertung ihrer Geräte. "Der Anteil an herkömmlichen Ein/Aus Geräten ist bei uns in den vergangenen Jahren bereits merklich gesunken und lag im vergangenen Jahr bei unter 5 Prozent. Die ErP Richtlinie wird nun dafür sorgen, dass Anbieter ineffizienter Geräte ihren Marktzugang verlieren", so Thiesen weiter. Quelle: Mitsubishi / pgl

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