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EnEV schreibt Mindestluftwechsel vor

Gekipptes Giebelfenster im Fachwerkhaus
Lüftung mit gekipptem Fenster reicht häufig nicht mehr aus. © Pixelio/ Helmut Salzer

Die EnEV schreibt für Gebäude mit einer bestimmten Luftdichtigkeit einen nutzerunabhängigen Mindestluftwechsel vor, um den Gebäudeschutz zu gewährleisten. Dieser wird in der DIN 1946-6 in ihrer Neufassung vom Mai 2009 genauer spezifiziert. 

Dabei ist die Gebäudedichtheit durch ein spezielles Berechnungsverfahren nachzuweisen. Experten zufolge greifen die Forderungen nach einer von den Bewohnern unabhängigen Lüftung von Gebäuden in vielen Fällen bereits, wenn Fenster und Außentüren erneuert werden. Tatsächlich dürfte heute für die meisten Neubauten sowie sanierten Altbauten ein mechanisches Lüftungskonzept erforderlich sein.
 

 
Die Folgen unzureichender Lüftung sind hinreichend bekannt: Die Feuchtigkeit, die nicht genügend entweichen kann, schlägt sich an den Wänden oder in kalten Ecken nieder und führt zu Schimmelbildung und somit zu Gesundheitsgefährdung der Bewohner. Auch Gerüche, ausdünstende Möbelstücke, Tabakrauch und kleinste Partikel wie Staub, Pollen oder auch Viren und Bakterien belasten die Raumluft. Besonders empfindlich sind Kinder.
 

 
Selbst bei einigermaßen ausreichender Fensterlüftung ist die Bilanz nicht immer zufriedenstellend. Denn die Luft, die auf diese Weise in die Wohnräume gelangt, ist ungefiltert und je nach Jahreszeit zu kalt oder zu warm, zu trocken oder zu feucht.

Je nach Lage des Hauses oder der Wohnung können Pollen, Staub oder Lärm das Leben erschweren. Bei häufigem Lüften im Winter treten zudem Wärmeverluste in spürbarer Höhe auf, selbst wenn die Heizung während der Lüftung ausgeschaltet ist. Außerdem sinkt der Feuchtegehalt bei winterlicher Lüftung zu tief.

 
Damit eine Lüftungsanlage ihren Dienst optimal leisten kann, muss sie sorgfältig geplant und ausgelegt werden. So ist darauf zu achten, dass alle Räume der bewohnten Zone gelüftet werden. Die Wohnung wird deshalb in verschiedene Zonen eingeteilt. Wohn-, Kinder- und Schlafzimmer werden mit Zuluft versorgt, während aus Küche, Bad und WC die Abluft abgesaugt wird. Flure und Essbereiche zählen zur sogenannten Überstromzone.

 

Linktipps zum Mindestluftwechsel

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