Bauherren-Schutzbund mahnt zu sorgfältiger Technikplanung

Lüftung wird bei Haustechnik noch oft vergessen

Klima und Lüftung kommen bei der Hausplanung noch oft zu kurz. © Vaillant

Der Haustechnik werde bei der Bauplanung oft zu geringe Bedeutung beigemessen, mahnt der Bauherren-Schutzbund.

Der Bauherren-Schutzbund (BSB) weist darauf hin, dass bei der Bauplanung den Trinkwasser-, Heizungs- und Elektroinstallationen in der Regel zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird. Gemeinsam mit dem Institut für Bauforschung (IFB) hat der Verband Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser analysiert. Von 100 untersuchten Bau- und Leistungsbeschreibungen entsprachen nur zwei durchgängig den Mindestanforderungen im Bereich "Haustechnik".

Großes Manko: 70 Prozent der untersuchten Beschreibungen treffen keinerlei Aussagen zum Bereich "Lüftung". Dabei sei offensichtlich, dass bei den heute anzutreffenden Niedrigenergiegebäuden mit sehr hoher Luftdichtheit in der Regel mit der einfachen Fensterlüftung kein ausreichender Luftwechsel möglich ist. Nachrüstungen seien hier aufwändig und in vielen Fällen nicht mehr uneingeschränkt möglich. "Was in der Bau- und Leistungsbeschreibung nicht genau definiert ist, kann vom Bauherren kaum oder nur mit zusätzlichen Kosten eingefordert werden", so die Erfahrung des BSB.

Bei Heizungsanlagen und der Trinkwassererwärmung müsse zunächst das Heizsystem definiert sein. Angaben zur Wärmeverteilung, zum Trinkwassersystem und zur eingesetzten Regeltechnik seien ebenso unverzichtbar.

Große Unzulänglichkeiten seien bei den Angaben zur Elektroinstallation zu verzeichnen.

Besonders kritisch: 44 Mal fehlten sogar die Angaben zu den Schutzsystemen, mit denen die Elektroanlage gesichert ist. Schlimmstenfalls habe der Hausbesitzer damit eine Elektroanlage, die nicht den aktuellen Verkehrssicherungspflichten entspricht. Statt allgemeiner Angaben zur Elektroinstallation sollten in der Bau- und Leistungsbeschreibung DIN-Normen und VDI-Regeln hinterlegt sein, so der Rat der Experten vom BSB. Unbedingt zu empfehlen sei darüber hinaus eine Definition nach den RAL-Ausstattungsklassen mit mindestens zwei Sternen.

Festgelegt sein müsse auch, dass spätestens bei Abnahme vollständige Unterlagen übergeben werden, also Prüfprotokolle, Pläne der Leitungsführungen und Installationen, Gerätebeschreibungen und Garantieunterlagen.

Bei der Sanitäranlage sollten Art und Hersteller der Materialien, die geplanten Werkstoffe, Ausstattungsgrad und Verlegeart benannt sein. Auch Angaben zu den Leitungslängen und zur Leitungsdämmung dürfen nicht fehlen. Damit die Sanitärobjekte den Wünschen und Vorstellungen der Bauherren entsprechen, sei die geplante Ausstattung genau anzugeben, am besten mit Bezeichnung des Herstellers und der Produktserie.

Sinnvoll sei daher, eine unabhängige Beratung nicht erst ab Baubeginn, sondern schon beim Vergleich verschiedener Angebote und der Prüfung der Vertragsunterlagen hinzuzuziehen. Ein Sachverständiger kann in der Regel besser als der bautechnische Laie beurteilen, ob eine Bau- und Leistungsbeschreibung in Ordnung ist und ob die darin beschriebene Haustechnik den Vorstellungen des künftigen Hausbesitzers tatsächlich entspricht. Quelle: BSB / pgl

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