Aufwertung zu Energieklasse A in der Sanierung möglich

Heizungsregler hilft bei Erfüllung der EnEV 2014

Einzelraumregelung bringt Punkte bei der EnEV-Bewertung.

Nach Inkrafttreten der EnEV 2014 ist klar: Der Primärenergiebedarf in Neubauten muss ab 1. Januar 2016 um 25 Prozent unter den derzeit gültigen Referenzwerten liegen. Kieback und Peter weist nun in einer Pressemitteilung darauf hin, dass laut Informationen der KfW-Bank auch selbstlernende Einzelraumregelungen mit Präsenzerkennung, die das Nutzerverhalten als Einsparungspotenzial erschließen, in der EnEV-Energiebilanzierung für KfW-Effizienzhäuser anerkannt werden.

Der nach DIN V 4701-10 ermittelte Heizwärmebedarf des Gebäudes könne pauschal um fünf Prozent reduziert werden. Das Unternehmen wirbt damit auch für seine Enkey-Lösung. Das selbstlernende, energie-autark arbeitende System besteht aus einem Raumsensor und bis zu vier Ventilreglern pro Raum, die mit dem Raumsensor über ein Enocean-Funkprotokoll kommunizieren. Ein integrierter Bewegungsmelder erkennt die Raumnutzung und passt die Zimmertemperatur automatisch an: Sind Personen im Zimmer, gilt die Komforttemperatur; ist das Zimmer nicht genutzt, wird automatisch die etwa 4 K niedrigere Spartemperatur angesteuert. Gleichzeitig überführt der Raumsensor die Daten in ein so genanntes Nutz-/Zeitprofil.

Nach kurzer Einlernphase kann schon rechtzeitig vor Raumnutzung die Komforttemperatur ausgelöst werden, nach Verlassen des Raumes erfolgt ebenso zeitnah und automatisch wieder die Absenkung auf das niedrigere Sparniveau. Individuelle Korrekturen der Raumtemperatur sind aber trotzdem weiterhin direkt am Ventilregler möglich.

Bei der Heizwärmebedarfsermittlung von KfW-Effizienzhäusern lässt die KfW-Bank pauschale und umfangreiche Gutschriften zu. Wird die von der EnEV vorgeschriebene Bilanzierung gemäß DIN V 18599: 2011-12 ausgeführt, kann laut Teil 11 die Gebäudeautomation und das Gebäudemanagement als "Klasse A" festgelegt werden. Bei der Errechnung gemäß DIN V 4701-10 ist es außerdem zulässig, den Heizwärmebedarf des Gebäudes pauschal um fünf Prozent zu reduzieren. "Diese Effizienzverbesserung kann beispielsweise zu Einsparungen bei der Auslegung der Gebäudedämmung genutzt werden", so Kieback und Peter.

In einer exemplarischen Rechnung für ein Mehrfamilienhaus (1.525,5 m² Nutzfläche / 64,61 kWh/m²a Heizwärmebedarf) sei dieser Effekt gleichzusetzen mit der 2 cm starken Dämmung einer 700 m² großen Außenwand der Wärmeleitgruppe 040. Bei einem Einfamilienhaus biete die haustechnische Optimierung damit beispielsweise die Möglichkeit, allein über die intelligente Einzelraumregelung das "einfache" KfW 70-Effizienzhaus sehr wirtschaftlich zu einem KfW 70-Effizienzhaus der "Energieklasse A" aufzuwerten. Quelle: Kieback und Peter / pgl

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